[Berlin-wireless] aus gegebenem Anlass: Kurzvortrag Stoererhaftung heute 21:30
Michael Below
mbelow
So Sep 13 16:55:01 CEST 2009
Bernd Adam schrieb:
> - Zivilrecht 3: Als FF-Gateway-Betreiber hat man selber vor Gericht eine
> starke Position gegenüber der geforderten Unterlassungserklärung:
> -*Eine Schließung meines Gateways (durch Unterzeichnung einer
> Unterlassungserklärung) wäre ein unzumutbarer Einschnitt in das Projekt.
> -*Die Motivation meines Projekts beinhaltet keine Störer-Absicht.
> -*Bei Schließung meines Gateways sinkt die Störer-Gefahr kaum, denn es
> gibt genügend andere Wege.
> -*Durch mein Gateway bin ich Provider, und Provider sind bekanntlich
> nicht verantwortlich für das, was über ihr Gateway passiert. Ansonsten
> müßten ja auch die Großen alle dichtmachen. Daß Freifunk als
> Organisation nicht als Provider auftritt, hat dazu erstmal keinen Bezug.
Mich würde eine juristische Begründung für diese Erkenntnisse
interessieren. Ich bin selbst als Anwalt in dem Gebiet tätig und habe
hier ja schon ein paar mal geschrieben, dass ich die Lage lange nicht
für so eindeutig halte.
Ciao
Michael
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Michael Below
Rechtsanwalt
www.judiz.de
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