[Berlin-wireless] aus gegebenem Anlass: Kurzvortrag Stoererhaftung heute 21:30

Michael Below mbelow
So Sep 13 18:09:34 CEST 2009


Hi,

auf die Nachfrage von eben hier eine etwas ausführlichere Antwort:

Bernd Adam schrieb:

> - Zivilrecht 2: Die üblichen Anschuldigungen (z. B. "der über Ihre IP
> per emule angebotene Titel XYZ führte zu einem Einnahmeverlust von ***
> Euro") wollen durch die Gegenseite erstmal bewiesen sein, und das ist
> nicht so einfach. Also keine Panik.

Für ein Unterlassungsbegehren geht es erstmal darum, dass der Titel
unter der IP angeboten wurde. Das nachzuweisen ist deutlich einfacher.

> - Zivilrecht 3: Als FF-Gateway-Betreiber hat man selber vor Gericht eine
> starke Position gegenüber der geforderten Unterlassungserklärung:
> -*Eine Schließung meines Gateways (durch Unterzeichnung einer
> Unterlassungserklärung) wäre ein unzumutbarer Einschnitt in das Projekt.

Da wird das Verhältnis zwischen Wissenschaftsfreiheit und
Eigentumsrechten verkannt. Warum ist es unzumutbar, Tauschbörsen zu
filtern oder das Freifunk-Experiment notfalls ohne Gateways durchzuführen?

> -*Die Motivation meines Projekts beinhaltet keine Störer-Absicht.

Darauf kommt es nicht an.

> -*Bei Schließung meines Gateways sinkt die Störer-Gefahr kaum, denn es
> gibt genügend andere Wege.

Darauf kommt es nicht an.

> -*Durch mein Gateway bin ich Provider, und Provider sind bekanntlich
> nicht verantwortlich für das, was über ihr Gateway passiert. Ansonsten
> müßten ja auch die Großen alle dichtmachen. Daß Freifunk als
> Organisation nicht als Provider auftritt, hat dazu erstmal keinen Bezug.

Ist leider auch nicht so einfach.

Ciao
  Michael





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