[Berlin-wireless] aus gegebenem Anlass: Kurzvortrag Stoererhaftung heute 21:30

charlie at vorsicht-bissig.de charlie
Mo Sep 14 21:57:16 CEST 2009


Vorhin um 21:17 Uhr schrieb Bernd Adam <ba10117 at yahoo.de>:
> Am 14.09.2009, 11:16 Uhr, schrieb <charlie at vorsicht-bissig.de>:
>> Gestern um 18:09 Uhr schrieb Michael Below <mbelow at antithese.de>:

>>>> (blabla)
>>> Darauf kommt es nicht an.

>> Sondern?
>> Imho kommt es darauf sogar _sehr_ an. Aber erhelle uns doch mal, worauf
>> es Deiner Ansicht nach dann ankommt. Oder vielmehr, worauf kommt es nach
>> der derzeitigen Gesetzeslage denn an?

> Offenbar kann das keiner, oder es traut sich keiner.

Ja, es ist erschreckend, was es dazu an Gefasel gibt...

> Wenn sich alles nur auf das übliche juristische Wenn und Aber reduzieren
> läßt, dann ist ein offenes Gateway klar existenzbedrohend. Man kann
> keinem dazu raten, sofern er nicht sein Leben der Freifunk-Idee widmen
> will.

Und das finde ich extrem erschütternd, hier wird einfach mal eben so die
Beweislast zugunsten der Contentmafia umgekehrt, imho läßt sich das
eigentlich nicht wirklich mit unserem Rechtssystem vereinbaren. Aber kaum
jemand hat genug Mumm in den Knochen, sich diesbezüglich mal richtig
geradezumachen. Und dabei meine ich nicht einmal jemanden von den
Betroffenen, sondern hauptsächlich die üblichen Rechtsverdreher...

> Es sei denn, dieses Risiko kann ausreichend weit "herunterdefiniert"
> werden. Nach dem Vortrag von voriger Woche nahm ich an, das sei möglich
> (bzw. geschehen).

Ja, eigentlich sollte man das annehmen dürfen.

Also ich würde wahrscheinlich als erstes mal der Anwaltskanzlei, die mich
gern abmahnen möchte, deutlich zu verstehen geben, daß ich diese Abmahnung
als gegenstandslos betrachte, da ich keine urheberrechtlich geschützten
Werke angeboten habe und es gegen mich deshalb schlicht und einfach keinen
Unterlassungsanspruch gibt. Falls tatsächlich über meine IP etwas angeboten
worden sein sollte, möge man mir das bitte als ersten Schritt mal nachvoll-
ziehbar und nachprüfbar belegen. Als nächsten Schritt dürften sie mir dann
nachzuweisen versuchen, daß _ich_ tatsächlich der Urheber war. Dabei würde
ich ihnen viel Glück und viel Erfolg wünschen, denn das könnten sie
brauchen. Danach könnte man sich dann darüber unterhalten, wie man sinnvoll
mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten könnte, um den tatsächlichen
Schuldigen beim nächsten mal zu ermitteln... es kann von mir ja wohl kaum
verlangt werden, daß ich von vornherein jeden möglichen Mitbenutzer meines
Anschlusses unter Generalverdacht stelle und als potentiellen Besetzes-
brecher ansehe.

Und dann würde ich mir ankucken, was weiter passiert... und danach
entscheiden, wie's weiter geht.

Ach ja, ich habe eine Rechtsschutz... WOWEREIT.

Gruß,
Bert





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