[Berlin-wireless] aus gegebenem Anlass: Kurzvortrag Stoererhaftung heute 21:30

Daniel Nitzpon nitzpon
Di Sep 15 15:10:09 CEST 2009



charlie at vorsicht-bissig.de schrieb:
> Gerade um 13:07 Uhr schrieb Michael Below <mbelow at antithese.de>:

>> Wenn die Urheberrechtsverletzung dann eingetreten ist kommt es nicht
>> darauf an, ob sie evtl. auch auf anderem Wege hätte geschehen können,
>> sondern darauf, ob der jeweilige Betreiber alles zumutbare getan hat um
>> dieses konkrete Ereignis zu verhindern.
> 
> Schon wieder nichts als Gummi... es ist definitiv unzumutbar, von einem
> Betreiber eines Internetanschlusses zu verlangen, _jeden_ potentiellen
> Mitbenutzer präventiv als möglichen Gesetzesbrecher einzustufen. Er wäre
> erst dann in der Pflicht, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, wenn er von
> einem Verstoß Kenntnis erlangt. Dazu gibt es auch entsprechende Urteile, es
> sollte Dir ein leichtest sein, diese zu finden.

hmm.. vielleicht sollten wir uns mal drüber klar werden, wozu die 
kommunikation hier dienen soll. zum lutablassen und mutmachen mag es ja 
sinn haben, hier mit worten wie "definitiv" um sich zu schmeißen. aber 
um leuten einen stand der bisherigen rechtsprechung zu vermitteln, ist 
das ganz sicher untauglich, denn da gibts kein "definitiv".

vielleicht sollten wir uns einfach auf die planung und unterstützung von 
pressearbeit und solifonds konzentrieren und uns als gateway-betreiber 
vorerst mit dem stand der dinge aka "man hat keine schlechten karten, 
und mit splash und filter bessere als ohne" abfinden, so lange wir das 
ziel, nämlich eine definitive klärung dessen, noch nicht erreicht haben.





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