[Berlin-wireless] aus gegebenem Anlass: Kurzvortrag Stoererhaftung heute 21:30
charlie at vorsicht-bissig.de
charlie
Di Sep 15 13:32:41 CEST 2009
Gerade um 13:07 Uhr schrieb Michael Below <mbelow at antithese.de>:
> Die Voraussetzungen für eine Störerhaftung sind relativ simpel. Wer
> eine Gefahrenquelle betreibt ist dafür zuständig, dass alle
> notwendigen, zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um zu
> verhindern, dass die Gefahr sich realisiert.
Das ist dummerweise alles andere als "relativ simpel", weil schlicht und
einfach nichts weiter als nur Gummi.
> Das kann eine Müllverbrennungsanlage sein, die Dreck in die Nachbarschaft
> pustet, oder ein offenes WLAN, über das Urheberrechte verletzt werden.
Nein, _so_ einfach ist es dann wohl doch wieder nicht.
> Wenn die Urheberrechtsverletzung dann eingetreten ist kommt es nicht
> darauf an, ob sie evtl. auch auf anderem Wege hätte geschehen können,
> sondern darauf, ob der jeweilige Betreiber alles zumutbare getan hat um
> dieses konkrete Ereignis zu verhindern.
Schon wieder nichts als Gummi... es ist definitiv unzumutbar, von einem
Betreiber eines Internetanschlusses zu verlangen, _jeden_ potentiellen
Mitbenutzer präventiv als möglichen Gesetzesbrecher einzustufen. Er wäre
erst dann in der Pflicht, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, wenn er von
einem Verstoß Kenntnis erlangt. Dazu gibt es auch entsprechende Urteile, es
sollte Dir ein leichtest sein, diese zu finden.
> Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit kann man dann darüber streiten,
> ob es genügt, zB einen Tauschbörsenfilter einzuschalten, wie es ihn ja
> für Freifunk gibt. Ich denke da spricht einiges dafür, das hängt aber
> auch davon ab, wie schwer der zu umgehen ist.
Und noch mal: nenne mir die Rechtsgrundlage, nach der jemand implizit dazu
gezwungen werden soll, entweder sein WLAN zu verschlüsseln oder einen
p2p-Filter zu implementieren. Hier wird versucht, die Aufgaben der
Ermittlungsbehörden auf einen kleinen Anwender abzuwälzen und das kann es
ja wohl nicht sein.
> Die Beweislage ist ein anderer Ansatzpunkt, an dem man eine
> Abmahnung anzweifeln kann, aber das wird auch gerne überschätzt
Ach ja?
> -- es reicht ja der Nachweis, dass die IP zu dem Zeitpunkt
> eurem DSL-Anschluss zugeordnet war, wer genau den Anschluss
> dann benutzt hat ist nicht relevant.
Und das ist nun wirklich definitiv faslch. Das ist nicht nur relevant, das
ist absolut _entscheidend_! Mich dünkt, Du solltest noch mal zurück auf die
Schulbank.
> Zu der Frage nach mutigen Anwälten: Ich kann euch ggf. gerne vertreten,
Nach Deinen Vorträgen hier: nein danke, mir ist schon schlecht.
Mut allein ist da nicht ausreichend, die nötige Kompetenz und die Fähigkeit
zu vernünftiger Argumentation sollte schon auch vorhanden sein.
Bert
--
Am gefährlichsten ist die Dummheit, die nicht der Ausdruck von Unbildung,
sondern von Ausbildung ist.
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