[Berlin-wireless] aus gegebenem Anlass: Kurzvortrag Stoererhaftung heute 21:30

charlie at vorsicht-bissig.de charlie
Di Sep 15 16:28:14 CEST 2009


Vorhin um 15:47 Uhr schrieb mickey <mickey at netfreaks.org>:
> On Tue, 15 Sep 2009 13:07:17 +0200, Michael Below <mbelow at antithese.de>

>> Die Beweislage ist ein anderer Ansatzpunkt, an dem man eine
>> Abmahnung anzweifeln kann, aber das wird auch gerne überschätzt
>> -- es reicht ja der Nachweis, dass die IP zu dem Zeitpunkt
>> eurem DSL-Anschluss zugeordnet war, wer genau den Anschluss
>> dann benutzt hat ist nicht relevant.

> ich dachte, eine Straftat muss einem Täter eindeutig zugeordnet werden?

Ja. Bisher jedenfalls. Aber der Rollifahrer arbeitet emsig daran, das zu
ändern...

> Habe da schon mal so eine Geschichte gehört, wo die Polizei eine
> Haussuchung wegen Filesharing in einer WG nicht durchführte bzw.
> abgebrochen hat, weil sich mehrere Nutzer einen Anschluss teilten und daher
> ein Täter nicht einwandfrei hätte identifiziert werden können.

> Bei einem Mehrbenutzerhaushalt (oder einem Freifunk Gateway) ist der
> Anschlussinhaber ja nicht zwingend auch der Täter.

So ist es.

Bert

-- 
Die meisten Menschen wenden mehr Zeit und Kraft daran, um die Probleme
herumzureden, als sie anzupacken                          [Henry Ford]





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