[Berlin-wireless] aus gegebenem Anlass: Kurzvortrag Stoererhaftung heute 21:30

mickey mickey
Di Sep 15 15:47:02 CEST 2009


Hallo,

On Tue, 15 Sep 2009 13:07:17 +0200, Michael Below <mbelow at antithese.de>
wrote:
> Die Beweislage ist ein anderer Ansatzpunkt, an dem man eine
> Abmahnung anzweifeln kann, aber das wird auch gerne überschätzt
> -- es reicht ja der Nachweis, dass die IP zu dem Zeitpunkt
> eurem DSL-Anschluss zugeordnet war, wer genau den Anschluss
> dann benutzt hat ist nicht relevant.

ich dachte, eine Straftat muss einem Täter eindeutig zugeordnet werden?

Habe da schon mal so eine Geschichte gehört, wo die Polizei eine
Haussuchung wegen Filesharing in einer WG nicht durchführte bzw.
abgebrochen hat, weil sich mehrere Nutzer einen Anschluss teilten und daher
ein Täter nicht einwandfrei hätte identifiziert werden können.

Bei einem Mehrbenutzerhaushalt (oder einem Freifunk Gateway) ist der
Anschlussinhaber ja nicht zwingend auch der Täter.

Ich habe auch schon von Gateway-Betreibern gehört, sie würden sich durch
die Freigabe ihres Anschluss quasi absichtlich hinter ihren Mit-Nutzern
"verstecken".

Gruß,
Mickey






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