[Berlin-wireless] Versuch 2.0: Zusammenfassung Gatewayrisiko Filesharing

charlie at vorsicht-bissig.de charlie
Di Sep 15 20:37:16 CEST 2009


Heute um 17:54 Uhr schrieb Daniel Nitzpon <nitzpon at gmx.net>:

> mir tut das in den augen weh, wenn ich manche sachen zur rechtsdiskussion
> lese.

Dann sind wir ja schon mal zwei.

> 1. straftaten sind eine andere baustelle: [...]

Unbestritten.

> 2. wir reden über urheberrecht im zusammenhang von filesharing von
> musik, filmen etc. dort ist die übliche konstruktion/vorgehensweise der 
> fiesen contentheinze diese:
> a. unterstellung einer straftat (z.b. urheberrechtsverletzung in 
> gewerblichem ausmaß) und anzettelung eines ermittlungsverfahrens. 
> darüber ermittlung des anschlussinhabers zur ip. das strafverfahren wird 
> eingestellt, aber den anschlussinhaber kennen sie jetzt.
> b. abmahnung nach wettbewerbsrecht mit einforderung einer strafbewehrten 
> unterlassungserklärung ggf. in kombination mit geltendmachung von 
> schadensersatzansprüchen.

Jetzt kommen wir zum interessanten Punkt. Eine Unterlassungserklärung
bezüglich des Anbietens von urheberrechtlich geschütztem Material läßt
sich berechtigt nur dann von mir einfordern, wenn ich auch tatsächlich so
etwas angeboten habe.

> c. bei nichtabgabe der erklärung und nichtzahlung der geforderten kosten 
> (...): einklagen der konstruierten forderungen.

Ja.

Das Problem an dieser Stelle ist imho, daß die meisten Betroffenen sich
dann im Rahmen des Verfahrens mit ihren Rechtfertigungen und Verteidigungs-
versuchen in Sackgassen verzetteln, anstatt sich auf das Wesentliche zu
konzentrieren -  und dann darüber aufgerieben werden. (auf den Teil in den
Klammern wurde ja bereits treffend geantwortet) 

> 3. wenn es zum verfahren nach 2c kommt, wird i.d.r. gar nicht erst 
> versucht zu beweisen, dass die person selbst die datei angeboten hat, 
> sondern im streitfall gleich auf die konstruktion der "störerhaftung" 
> ausgewichen. die rechtsprechung *dazu* ist das an sich einzig 
> interessante für uns.

Ja.

> alles gefasel darüber, wie sich belegen/argumentieren lässt, dass man
> selbst es gar nicht gewesen sein kann, ist für uns weitgehend sinnfrei.

Imho nur bedingt, siehe oben. Es kann berechtigt nur jemand zur Abgabe
einer Unterlassungserklärung für etwas aufgefordert werden, was er zuvor
selbst auch getan hat.

> 4. für die störerhaftung gilt generell, dass alles *zumutbare*
> unternommen werden (und entsprechend durch screenshots o.ä. belegt sein) 
> muss, um absehbar mögliche rechtsverletzungen zu vermeiden.
> genau dieses "zumutbar" ist des pudels kern:

Nicht nur, das "absehbar" mindestens ebenso. Aber dazu schrieb ich ja
schon in vorigen Mails.

> ob das genervtsein durch splash-seiten, die nichtnutzbarkeit legalen
> filesharings, das begrenzen des netzzugangs auf persönliche bekannte, das
> abklemmen des freifunks und damit möglicherweise ganzer dörfer und
> stadtviertel vom internet oder das kompletteinstampfen von freifunk
> "zumutbar" in der abwägung der nachteile der maßnahmen im verhältnis zum
> sicherheitsgewinn für die contentmafia sind, liegt derzeit voll im
> ermessen des einzelnen richters.

Ja. Und exakt das ist es, wogegen man sich meiner Ansicht nach mit allem
Nachdruck zur Wehr setzen muß.

> 5. in dieser abwägung haben wir *vermutlich* nicht so schlechte chancen,
> da es so *scheint*, als ob die paar bisherigen urteile darauf abzielen,
> die störerhaftung vor allem als hilfskonstruktion zur beweislastumkehr zu
> verwenden, damit nicht "offenes wlan" zur billigen standardausrede wird.

Amen... genau das habe ich ja auch deutlich zu machen versucht.
Das kann es ja wohl nicht wirklich sein.

> das bleibt aber bis zu einem höherinstanzlichen urteil pure spekulation.

Ja... und ein solches höherinstanzliches Urteil ist maßgeblich immer auch
von den Beteiligten und von der Art und Weise abhängig, wie das Verfahren
geführt wird. Wenn man da kein wirklich gutes Konzept hat, geht das
möglicherweise auch ziemlich in die Hose. :-(

> wenn jemand jetzt ernsthaft die *rechtslage* in einem dieser punkte 
> begründeterweise anders sieht, finde ich das sehr spannend. wenn 
> jemandem einfach nur einfällt, wie er seine oma oder den dorfbullen 
> überzeugen würde, dass [...]

Möglicherweise ist meine Intension ja bei dem einen oder anderen etwas
schräg rübergekommen, eigentlich meine ich, es sollte klar sein, daß es mir
herzlich wenig um irgendwelche Omis oder Dorfbullen geht...





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