Hallo Reiner. Wie hoch waren eigendlich die ausgewiesenen Anwaltskosten? Ich frage mich grade inwieweit (und ob überhaupt) § 97a Abs. 2 UrhG (http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung#Neue_Obergrenze_im_Urheberrecht:_100_Euro_pro_Abmahnung_bei_.E2.80.9Eeinfach_gelagerten_Urheberrechtsverletzungen.E2.80.9C) hier zutrifft. Grüße, JoW