[Berlin-wireless] public IPs

Bernd Adam ba10117
So Sep 20 13:42:05 CEST 2009


Am 17.09.2009, 10:16 Uhr, schrieb Daniel Paufler <dpaufler at leo34.net>:

> Robsch wrote:
>>>> Es gibt auch andere offene WLANs, z.B. im Einkaufszentrum um die Ecke.
>>>> Wie gehen die damit um, wenn Missbrauch getrieben wird? Gibt es hier
>>>> Vergleichsfälle/Erfahrungen mit Abmahnungen?
>>> Imo ist das gewerbliches Anbieten. Imo sind das anders als bei
>>> irgendeiner Privatperson, die das WALN nicht gewerblich macht.
>>
>> Wie ist das "gewerblich" hier zu verstehen, da die Nutzung des WLANs
>> kostenfrei ist?
> Nun - eine Argumentation könnte sein, dass das kostenlose WLAN den
> Einkauf ankurbelt. Weiterhin könnte der Inet-Anschluss ein gewerblicher
> Tarif sein. Auch das bereitstellen durch einen Gewerbetreibenden (Cafe,
> Einkaufstempel, etc) ist imo was anderes als durch eine Privatperson.
>
> Aber vorsicht - meine gemutmaßte Meinung. Könnte auch sein, dass das
> keinen Unterschied hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen hat. Ich
> bin halt persönlich so eingestellt.

Das hast Du ganz sicher so richtig beschrieben. Solange sich eine  
Verbindung zu einem Gewerbe herstellen läßt, kann man auch eine  
kommerzielle Absicht erkennen. Also z. B., Kunden anzuziehen, das Image zu  
verbessern, ...

Ist ja ähnlich, wie wenn C&A oder Mediamarkt etwas "verschenken".

Deshalb kann es sogar juristisch von Vorteil sein, wenn ein  
Gewerbetreibender seinen Hotspot/sein Gateway "anonym" unter Freifunk  
anbietet, sofern er sowieso keine kommerziellen Absichten hat. Sollte aber  
nochmal ein (Voll-)Jurist beurteilen.





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