[Berlin-wireless] filesharing dau-frage

Daniel Golle daniel.golle
Fr Mai 21 17:08:16 CEST 2010


Also irgendwas laeuft hier doch schief...
On 05/21/2010 03:59 PM, Martin 'Rupa' Schmitz wrote:
> Der Schritt enfällt. Die großen Provider geben heutzutage jedem
> dahergelaufenen Anwalt ihre Vorratsdatensammlung. Ohne, daß irgendein
> Richter das angeordnet hätte.
>    
Ist nicht eben das seit dem Ende der Vorratsdatenspeicherung nicht mehr 
legal?
Ich lese auf der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht zum 
Urteil vom 2.3.2010:

Für die Strafverfolgung folgt hieraus, dass ein Abruf der Daten
zumindest den durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer auch
im Einzelfall schwerwiegenden Straftat voraussetzt.

Erleuternd heisst es hier weiter:

Für die Gefahrenabwehr ergibt sich aus dem
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass ein Abruf der vorsorglich
gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten nur bei Vorliegen einer
durch bestimmte Tatsachen hinreichend belegten, konkreten Gefahr für
Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die
Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen
Gefahr zugelassen werden darf.


P2P Nutzung jenseits der Kinderpornographie sollte also auf keinen Fall 
mehr zur Herausgabe irgendwelcher Nutzerdaten ausreichen. Oder habe ich 
das falsch verstanden?
Auch habe ich es so verstanden, dass es doch bei der Filterung von P2P 
Traffic durch die freifunk firewall vorallem darum geht/ging, dass nicht 
durch P2P-Software wie eDonkey ein einzelner Nutzer mehrere hundert TCP 
Verbindungen auf einmal aufbaut und alle Bandbreite und 
Router-Rechen-Power auf einmal verbraet. Ich bezweifel es, dass dadurch 
in jedem Fall ALLE Verbindungen der P2P Software so blockiert werden, 
dass eine Verfolgung nach dem Schema MediaDefender (US) oder ProMedia AG 
(DE) dadurch ausgeschlossen wird.
Aber warum ueberhaupt der vorauseilende Gehorsam? T-Online, vodafone und 
Alice betreiben ja auch keine P2P Filter in ihren Netzen. Und der 
P2P-Filter verhindert effektiv auch die voellig legale Nutzung von P2P 
Protokollen wie BitTorrent, z.B. zum Download von Linux Distributions 
CD-Images. Warum hier dezentrale und zukunftsweisende Strukturen 
behindert werden kann ich nicht verstehen, wo es doch eigentlich bereits 
dem Namen nach um Freiheit geht. Nicht zuletzt wird der 
Gateway-betreiber dadurch immer noch nicht davor geschuetzt, dass seine 
User z.B. urherberechtlich geschuetztes Material bei youtube oder 
dergleichen hochladen...

Gruesse

Daniel





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