[Berlin-wireless] Zugangsprovider Antrag gesucht

postal_dude pstldde
Di Apr 5 21:55:49 CEST 2011


Hallo,

Also konkret ging es darum, dass ich bei einem Vortrag nach den möglichen  
rechtlichen Konsequenzen gefragt habe, falls jemand Blödsinn über meinen  
Router macht. z.B Urheberrechtsverletzungen oder auch Schlimmeres wie  
Kinderpornografie, Anstiftung zu Straftaten etc.

Jemand hat dann die Idee mit der Accessprovideranmeldung in den Raum  
geworfen, was sich erstmal gut angehört hat. Leider war da kein Jurist vor  
Ort, der da genaueres zu sagen konnte.

Also es geht weniger darum, dass Freifunk generell als Provider agiert,  
sondern mehr um die Frage, ob einzelne Teilnehmer, in dem Fall Ich, durch  
so eine Anmeldung rechtlichen Konseqenzen aus dem Weg gehen können. So  
einfach wird das aber sicherlich nicht sein, sonst könnte theretisch ja  
jeder sein eigenes illegales Handeln durch so eine Anmeldung verschleiern.

Alles in allem sind also noch so einige Fragen offen. Zählt das z.B  
überhaupt als gewerbliche Nutzung, wenn ich als Provider kostenlos  
Internet anbiete? Wenn ja, würde ich vermutlich auch noch gegen die AGB  
meines Providers verstoßen, da gewerbliche Nutzung eines  
Privatkundenanschlusses sicher nicht erlaubt ist.

Die Links schau ich mir mal an, aber bevor ich da wirklich aktiv werde,  
warte ich lieber noch auf eine vernünftige juristische Einschätzung. Zumal  
du ja schon bezweifelst, ob ich die dafür erforderlichen Vorraussetzungen  
überhaupt erfüllen kann.

Gruß,
Jonas

On Tue, 05 Apr 2011 10:40:33 +0200, Puck.152 <puck.152 at dietpunk.com> wrote:

> 1. Ist das kein "Antrag" sondern nur eine "Anmeldung". Formulare gibt es
> bei der zuständigen Behörde [1].
> 2. Frage ich mich (gut ich habe den Vortrag noch nicht gesehen, bin aber
> Jurist), was Ihr mit einer Anmeldung erreichen wollt? Sicherlich macht
> Ihr damit nach Außen hin deutlich, dass Ihr das Netz absichtlich und
> gewollt anbietet und habt dann *vielleicht* eine bessere Stellung im
> Falle der Inanspruchnahme als Störer bei Urheberrechtsverletzungen.
> Dagegen könnte die zuständige Behörde auf die Idee kommen Euch an den
> technischen und organisatorischen Standards zu messen, die das Gesetz im
> Weiteren vorschreibt[2],Teil 7 des TKG [3] insbesondere dessen Abschnitt
> 3 (§§ 108-115 [4]).
>
> Nur so am Rande und für die Diskussion, ob Freifunk Zugangsprovider sein
> will oder nicht. IMHO sprechen mehr Gründe dagegen. Bisher habe ich noch
> keine Freifunkinstallation getroffen, die sicher genug ist, die oben
> erwähnten Standards zu erfüllen, geschweige denn die dort ebenfalls
> vorgeschriebenen Schnittstellen anzubieten - natürlich bin ich jederzeit
> offen, mich vom Gegenteil überzeugen zu lassen.
>
> Sonnige Grüße
>
>
> [1]
> http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Meldepflicht/meldepflicht_node.html
> [2]
> http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Datenschutz/datenschutz_node.html
> [3]
> http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/BJNR119000004.html#BJNR119000004BJNG001800000
> [4]
> http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/BJNR119000004.html#BJNR119000004BJNG002100000
>
>
> Am 05.04.11 09:04, schrieb karsten:
>> son Antrag ist noch nicht über die Liste gegangen, wurde hier auch noch
>> nie wirklich diskutiert (sagt jedenfalls meine Archivsuche)
>> k
>>
>> Am 05.04.2011 08:44, schrieb albi:
>>>> hat jemand zufällig gerade den Link zum Antrag für die Anmeldung als
>>>> Zugangsprovider zur Hand?
>>>
>>> Wurde der schon gesichtet? Ich konnte ihn nicht finden.
>>>
>>>
>>> ALBI...
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