[Berlin-wireless] Zugangsprovider Antrag gesucht

Reto Mantz rmantz
Do Apr 7 23:12:05 CEST 2011


Hi,

ich halte die Anmeldung bei der Behörde mittlerweile für eine ziemlich
gute Idee.

Die BNetzA fordert hierfür im Grunde nur, dass ein Unternehmen oder
Gewerbe besteht und entsprechende Nachweise eingereicht werden. Weitere
Angaben sind nicht notwendig. Privatpersonen nimmt sie bisher nicht in
die Liste auf.

Dein Einwand mit §§ 108-115 ist grundsätzlich richtig. Allerdings
enthält akut nur § 109 TKG mit konkreten Handlungspflichten, also
Sicherheitsmechanismen und Benennung eines Datensicherheitsbeauftragten.

Ich habe in [1], S. 57 ff. etwas zu den anwendbaren TKG-Regeln
geschrieben, zu § 109 s. S. 63 ff. Ich habe versucht, dort eine
Argumentation aufzubauen, die auch die Pflichten des § 109 TKG
reduziert. Das ist aber noch nicht gerichtlich behandelt worden und
teilweise beruht mein Ansatz auf generellen
Verhältnismäßigkeitserwägungen. Ob ein Gericht das also so sehen würde,
ist unklar.

Grüße
Reto

[1] Rechtsfragen offener Netze,
http://www.retosphere.de/php/download.php?fileId=25
 
Am 05.04.11 10:40, schrieb Puck.152:
> 1. Ist das kein "Antrag" sondern nur eine "Anmeldung". Formulare gibt es
> bei der zuständigen Behörde [1].
> 2. Frage ich mich (gut ich habe den Vortrag noch nicht gesehen, bin aber
> Jurist), was Ihr mit einer Anmeldung erreichen wollt? Sicherlich macht
> Ihr damit nach Außen hin deutlich, dass Ihr das Netz absichtlich und
> gewollt anbietet und habt dann *vielleicht* eine bessere Stellung im
> Falle der Inanspruchnahme als Störer bei Urheberrechtsverletzungen.
> Dagegen könnte die zuständige Behörde auf die Idee kommen Euch an den
> technischen und organisatorischen Standards zu messen, die das Gesetz im
> Weiteren vorschreibt[2],Teil 7 des TKG [3] insbesondere dessen Abschnitt
> 3 (§§ 108-115 [4]).
>
> Nur so am Rande und für die Diskussion, ob Freifunk Zugangsprovider sein
> will oder nicht. IMHO sprechen mehr Gründe dagegen. Bisher habe ich noch
> keine Freifunkinstallation getroffen, die sicher genug ist, die oben
> erwähnten Standards zu erfüllen, geschweige denn die dort ebenfalls
> vorgeschriebenen Schnittstellen anzubieten - natürlich bin ich jederzeit
> offen, mich vom Gegenteil überzeugen zu lassen.
>
> Sonnige Grüße
>
>
> [1]
> http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Meldepflicht/meldepflicht_node.html
> [2]
> http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Datenschutz/datenschutz_node.html
> [3]
> http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/BJNR119000004.html#BJNR119000004BJNG001800000
> [4]
> http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/BJNR119000004.html#BJNR119000004BJNG002100000
>
>
> Am 05.04.11 09:04, schrieb karsten:
>> son Antrag ist noch nicht über die Liste gegangen, wurde hier auch noch
>> nie wirklich diskutiert (sagt jedenfalls meine Archivsuche)
>> k
>>
>> Am 05.04.2011 08:44, schrieb albi:
>>>> hat jemand zufällig gerade den Link zum Antrag für die Anmeldung als
>>>> Zugangsprovider zur Hand?
>>> Wurde der schon gesichtet? Ich konnte ihn nicht finden.
>>>
>>>
>>> ALBI...
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