[Berlin-wireless] Freifunk und verängstigte Café Besitzer

Reto Mantz rmantz
Do Dez 15 23:08:14 CET 2011


Hallo Niklas,

wenn man ehrlich ist, gibt es nicht nur eine "Abmahnindustrie", sondern
auch eine "Gegenabmahnindustrie". Mit anderen Worten: Es gibt eine Menge
Anwälte, die auf die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen spezialisiert
sind. Zu einem solchen würde ich dann auch den Cafe-Betreiber schicken.
Ich möchte jetzt hier für niemanden Werbung machen. Die Anzahl der
Fälle, die behandelt werden, führt im Übrigen auch dazu, dass das
Angebot relativ günstig zu haben ist.

Man sollte allerdings, wenn man hiermit zu einem Anwalt geht, deutlich
auf die Besonderheiten hinweisen und gerade nicht nur das
Standardschreiben verwenden. Dies gilt sowohl für Freifunk-Betreiber als
auch für Cafe-Betreiber und erst recht für Cafe-Freifunk-Betreiber.

Dein Hinweis an Sven-Ola war richtig. Die ganzen Überlegungen gelten
gerade für die Störerhaftung.

@Sven-Ola: Ich hoffe, Deine Fragen sind alle auch beantwortet. Ansonsten
hast Du recht: Die Abmahnanwälte mögen die großen Provider. Das liegt
vor allem auch daran, dass sie für diese die Haltung der Gerichte
kennen, was wiederum die Arbeit reduziert. Zumindest bisher war beim LG
Köln (zuständig für die Telekom) ein Auskunftsersuchen nach § 101 UrhG
kein Problem. OLG Köln und LG Köln fangen allerdings langsam an, auch
hier die Hürden anzuheben.

LG
Reto

Am 15.12.11 14:37, schrieb Niklas Semmler:
> Hi Reto,
>
> vielen Dank für diese Ausarbeitung! Ich hatte selber auf deinem Blog
> gestöbert konnte mir aber noch kein Bild zusammensetzen.
>
> Schade, dass ein reines P2P Filter-Setup nicht ausreicht, gerade das
> wäre ja für einen tatsächlichen Freifunk Betrieb ausgezeichnet
> gewesen. Zumindest aber befindet man sich mit Verschlüsselung, auch
> ohne Radius-Logins welche gerade in einem kleinen Cafe einfach
> unpraktisch sind, in der Umgebung positiver Urteile.
>
> Nützlich scheint mir auch die Dokumentation der Schutzmechanismen,
> sowie der an das Passwort gekoppelte Hinweis an die Nutzer.
> Diese würden sich sicher (neben den von Dir erwähnten Urteilen) gut im
> Falle eines Rechtsstreits machen.
>
> Dann bleibt bloß die Frage wie man dem routinierten Abmahnbrief
> begegnet. Vielleicht könnte man hier für ebenfalls einen routinierten
> Antwortbrief erstellen. Zudem wäre es wohl sinnvoll wenn man den
> jeweiligen Café-Besitzern einen Anwaltskontakt vermitteln könnte.
>
> Um den Freifunk-Gedanken dennoch zu wahren, könnte ich mir vorstellen
> mit zwei Vlans zu arbeiten. Ersteres ist nur als passwortgschütztes
> Internet-Gateway tätig. Zweiteres ist offen bietet aber nur
> Information über das jeweilige Café sowie Zugang zu verbundenen
> Freifunknodes.
>
> @Sven-Ola: Reto hatte, wenn ich es richtig verstehe, die Störerhaftung
> miteinbezogen. Zumindest gibt es einen Hinweis auf seinem [2].
> @Daniel: Wenn ich es richtig verstehe, ist das Ziel zu zeigen, dass
> man sein best-effort getan hat um filesharing zu unterbinden
>
> Gruß!
> Niklas
>
>
...

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