[Berlin-wireless] Freifunk und verängstigte Café Besitzer

Niklas Semmler niklas.semmler
Fr Dez 16 16:54:53 CET 2011


Für mich zumindest wären damit erst einmal alle Fragen geklärt. Jetzt
geht es nur noch ums Ausarbeiten.

Falls Interesse besteht, ab Januar bin ich Mittwochs wieder in der
cbase anzutreffen! (Oder natürlich per mail.)

Gruß!
Niklas

2011/12/16 Reiner Böhme <net-zwerge at gmx.de>:
> moin reto,
>
> danke für den lesestoff. §100, Abs 3 ist ja doch schon ziemlich happig.
>
> mir drängt sich noch ne frage auf. grob gesehen speichert der provider mit,
> um QoS zu sichern bzw überhaupt zu merken, dass was klemmt.  die
> "erschleichung von leistungen" ist da ein gummi-argument. erschleichen von
> irgendwas belastet natürlich das tk-netz, macht es langsamer usw. müsste
> dann nicht der provider klagen, dass ihm netz-leistung, also das was sein
> arbeitsgebiet ist, geklaut wurde oder wird? was hat der provider, ausser
> dass er "die straßen" bereitstellt mit den urheberrechts-vertretern am hut?
> so eine urheberrechtsverletzung stellt doch keinesfalls eine technische
> störung beim provider dar?
>
> wo in der kette darf der provider offiziell zum handlanger irgendwelcher
> urheberrechts-vertreter werden? erst wenn der provider technisch irgendwie
> beeinträchtigt wird? oder gleich und grundsätzlich? ich meine, ich muss ja
> auch nicht grundsätzlich mit offenen kofferraum umherfahren, nur weil ich
> prinzipiell in der lage wäre, eine leiche über öffentliche straßen zu
> transportieren.
>
> mich interessiert ganz besonders dabei, ab wann die datenspeicherung, die ja
> anscheinend für den provider gedacht ist, dritten übergeben werden darf um
> die interessen dritter zu untermauern. ...und ist es denkbar, solche
> "beweise" als rechtmäßige beweise infrage zu stellen?
>
>
>
> was die tatsächlich eintrudelnden abmahnungen angeht, halte ich es ähnlich
> wie melle.
>
> - was nicht per einschreiben kommt, ... gelesen, gelacht, weggeschmissen.
> bloss nich reagieren.
> - was per einschreiben kommt, kriegt die mod.UE, mehr aber auch nicht.
> nichtmal ein anschreiben zur modUE. aber per einschreiben!!  da in der UE
> steht, sie mögen, wenn sie noch was wollen, ein ordentliches gericht
> hinzuziehen.... erübrigt sich jeder weitere schriftwechsel, es sei denn, es
> kommt von einem gericht.  (hab so schon gut 10 "fälle" erfolgreich
> verhungern lassen und es gab keinen einzigen crash.)
>
> natürlich kann ich nicht laut rufen: liebe community, macht es so wie ich!,
> da ich nicht weiß, ob ich nur glück ohne ende hatte. es wäre aber gut zu
> wissen, ob oder wann in diesem irrsinn ich meine kompetenzen überdehnt haben
> könnte oder doch goldrichtig liege.
>
>
> grüße von reiner
>
>
>
>
>
>
>
> On 15.12.2011 23:13, Reto Mantz wrote:
>>
>> Hallo Reiner,
>>
>> eine gute Antwort darauf findest Du unter [1]: §§ 100 ff. TKG [2]
>> gestatten eine Speicherung für einen kurzen Zeitraum. Mehrere große
>> Provider stützen sich darauf, um IP-Adressen zumindest für einige Tage
>> bis zwei Wochen (und möglicherweise auch länger) zu speichern. Und
>> solange diese Daten vorliegen, können sie auch über § 101 UrhG
>> herausverlangt werden. Das ist eine Speicherung für einen gewissen
>> Zeitraum, aber formell keine Vorratsdatenspeicherung (die in § 113a TKG
>> geregelt war).
>>
>> LG
>> Reto
>>
>> [1]
>>
>> http://www.telemedicus.info/article/1940-BGH-Speicherung-von-dynamischen-IP-Adressen.html
>> [2] http://dejure.org/gesetze/TKG/100.html
>>
>> Am 15.12.11 22:36, schrieb Reiner Böhme:
>>>
>>> moinmoin,
>>>
>>> ich hab noch folgende frage: wo kommen eigentlich relevante
>>> verbindungsdaten her, die die abmahnanwälte als beweismittel in der
>>> schublade haben oder dies behaupten? ich meine, die
>>> vorratsdatenspeicherung ist doch erstmal vom tisch? wie können dann
>>> solche beweismittel überhaupt auf rechtmäßigem wege beschafft werden?
>>>
>>>
>>> Grüße von Reiner
>>>
>>>
>>>
>>> On 15.12.2011 22:04, Thomas Mellenthin wrote:
>>>>
>>>> Hi,
>>>>
>>>> Am 15.12.2011 um 14:37 schrieb Niklas Semmler:
>>>>>
>>>>> Schade, dass ein reines P2P Filter-Setup nicht ausreicht, gerade das
>>>>> wäre ja für einen tatsächlichen Freifunk Betrieb ausgezeichnet
>>>>> gewesen.
>>>>
>>>> Ich habe lediglich Zapp bei mir in Betrieb und kann sehr gut schlafen.
>>>>
>>>>
>>>>> Dann bleibt bloß die Frage wie man dem routinierten Abmahnbrief
>>>>> begegnet. Vielleicht könnte man hier für ebenfalls einen routinierten
>>>>> Antwortbrief erstellen.
>>>>
>>>> Das Standardvorgehen ist:  nach "modifizierte Unterlassungserklärung"
>>>> googeln, ausfüllen + absenden, alle weitere Post in den Müll werfen.
>>>> (Oder gibt es hier jemanden, bei dem das nicht funktioniert hat?)
>>>>
>>>>
>>>> viele Grüße,
>>>>
>>>> // melle
>>>>
>>> _______________________________________________
>>> Berlin mailing list
>>> Berlin at berlin.freifunk.net
>>> http://lists.berlin.freifunk.net/cgi-bin/mailman/listinfo/berlin
>>>
>>
>
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