[Berlin-wireless] Keine Einlassungen! Re: [Fwd: Fwd: wi-fi Abmahnung
Ulrich Balling
balling
So Jul 10 23:32:42 CEST 2011
Rechtsrat kann ich leider auch nicht geben, aber ich habe ein wenig
recherchiert, möglicherweise nicht als einziger.
Offenbar scheint die diesbezügliche Abmahngebühr im nichtgeschäftlichen
Verkehr inzwischen af 100.- EUR gedeckelt zu sein, wie der Artikel in
der SZ es beschreibt. Was ist nichtgeschäftlich? Der Hinweis kann
immerhin den Weg eröffnen, ggf. die geforderte Gebühr deutlich zu
verringern:
http://www.sueddeutsche.de/digital/bgh-urteil-abmahnungsgrund-offenes-wlan-1.939009
Zitat daraus:
" ...
Konkret können sie dem Urteil zufolge abgemahnt werden, müssen aber
keinen Schadenersatz zahlen. Der BGH deckelte die Höhe der
Abmahngebühren zudem auf 100 Euro - eine Entscheidung, die darauf
angelegt sein dürfte, kommerziellen Missbrauch von Abmahnungen den
Riegel vorzuschieben. Der Paragraph 97a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG)
nennt 100 Euro als Höchstbetrag für "einfach gelagerte Fälle mit einer
nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs".
... "
Das folgende ist auch interessant. Hier geht es offenbar darum, daß ein
Betreiber für Verstöße, über die er nicht informiert ist, erst in
Kenntnis gesetzt werden muß, bevor er zur Abmahnung herangezogen werden
kann. Dies scheint sich aber im folgend zitierten Artikel insbes. auf
verschlüsselte WLAN- Netze zu beziehen. Wie verhält es sich bei offenen
Netzen, als die 'Hot Spots' o.ä. tendentiell betrachtet werden?
http://netzrecht.org/lg-hamburg-betreiber-eines-internetcafes-haftet-fuer-urheberrechtsverletzungen-seiner-kunden/
Zitat daraus:
" ...
Daher verfehlen die Richter die meiner Ansicht nach gelungene
Haftungslösung, die sich in der Rechtsprechung und Literatur
herausentwickelt und die wohl auch der BGH im Ergebnis in seinem
?WLAN-Urteil? angewandt hat. Danach haften Betreiber eines WLANs erst
dann, wenn sie vom Rechteinhaber auf entsprechende Rechtsverletzungen
hingewiesen werden und DANN nicht tätig werden, entsprechende
Schutzmaßnahmen einzurichten. Weiter gedacht führt die Rechtsprechung
des Landgericht Hamburg ? wie bereits oft in anderen Fällen diskutiert ?
im Ergebnis zu einem generellen Verbot von offenen WLAN Netzwerken und
stellt wohl mittlerweile nur noch eine kaum noch vertretene
Mindermeinung dar.
... "
In jedem Fall würde ich es vermeiden, hier ohne rechtliche Sicherheit
eine Unterlassungserklärung (oder irgend etwas) zu unterschreiben.
Daraus können sich weitere mitunter kostenträchtige Folgen ergeben.
Außerdem haben diese sog. Abmahnanwälte die Strategie, durch Ängstigung
den Betroffenen zu vorschnellen Einlassungen, insbes. auch zur Zahlung
meist doch zu hoher Gebühren zu bewegen (zu nötigen?), die dem Anwalt
Einkommen bescheren. Zu dieser Strategie gehört auch die Ansetzung
unnötig kurzer Fristen.
Falls jemand Mitglied bei Verdi ist, kann er oder sie vielleicht auch
dort Rat erhalten. Im folgenden Beispiel vertritt Verdi wohl eher die
Gegenseite, dies aber für uns durchaus aufschlußreich, insbes. was die
Deckelung auf 100.- EUR betrifft:
http://www.verdi.de/kunst/aktuelles/presse/archiv_materialien/auskunftsanspruch
Zitate daraus:
"...
Auskunft kann künftig nur verlangt werden, wenn Urheberrechte »in
gewerblichem Ausmaß« widerrechtlich verletzt werden. Das »gewerbliche
Ausmaß« soll sich entweder aus der Schwere oder der Anzahl der Verstöße
ergeben.
..."
"...
Neu ist eine spezielle Regelung der Abmahnkosten in § 97 a: Danach soll
vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zunächst das rechtswidrige
Verhalten abgemahnt und dem Rechtsverletzer Gelegenheit gegeben werden,
den Streit um Unterlassungsansprüche durch Abgabe einer
Verpflichtungserklärung zu erledigen. Die dabei entstehenden Kosten (z.
B. durch Einschaltung eines Anwalts) werden dem Urheber aber nur bis zum
Betrag von 100 Euro erstattet, wenn es sich um einen »einfach
gelagerten« Fall »mit nur einer unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb
des geschäftlichen Verkehrs« handelt. Falls der Anwalt mehr berechnet,
zahlt der Urheber selbst drauf.
..."
Hiernach ist der Begriff des gewerblichen Handels (nur?) mit der
Häufigkeit der entsprechenden Vorfälle begründet.
Zum Text weiter unten noch: Zitat 'Anzeige' kann gegen die Betreibern
imho gar nicht erstattet werden, da sie allenfalls die Aufsichtspflicht
verletzt, jedoch nicht die infragestehende Urheberrechtsverletzung, die
iene Anzeige rechtfertigen würde, begangen hat.
Jedenfalls: Keine Einlassungen und sich nicht unter Druck setzen lassen!
Vielmehr überlegt handeln und sich vorher weiter beraten lassen.
Vielleicht aber trifft die WLAN- Betreiberin hier gar keine Schuld. Dies
wäre möglicherweise Gegenstand weitergehender fachlicher Beratung.
Ich selbst kann keinen Rechtsrat erteilen un hierzu nur meine Meinung
äußern bzw. meine Beobachtungen mitteilen, von denen ich hoffe daß sie
von Nutzen sind.
Viele Grüße
Ulrich
balling at snafu.de
Am 07.07.2011 01:08, schrieb workstation ideenwerkstatt berlin eV:
> hallo liste,
>
> ging ja schon oft genug rum sowas, aber was kann benannte barbara so
> ganz kurzfristig tun um abhilfe zu schaffen ?
> so ich erinnere auf keinen fall bezahlen, weil dass waere indirekt einem
> gestaendnis gleich, oder ?
> + noch was ???
>
>
>> ich würde gerne um Rat bitten: Barbara , vom www.provinz-berlin.de hat
> eine Abmahnung bekommen von einem Rechtsanwalt, angeblich hat jemand über
> den Café wi-fi-Zugang Files runtergeladen, getauscht; 450 ? bis 11. Juli,
> ansonsten Anzeige und 2000 ?, der übliche Dreck. Ich weiß, dass es ein
> Gerichtsurteil gibt, dass sie nicht dafür haftbar gemacht werden kann,
> unzumutbar. Allerdings ist das ohne Erfahrung und Unterstützung ne
> heikle Sache, und der Termin ist natürlich nicht ohne Grund so knapp
> gehalten. Ich würde gerne fragen, ob jemand von einem bewährten
> Verfahren weiß, wie man sich dagegen wehrt, oder jemanden kennt,
> den Barbara ansprechen könnte.
>> Gruß, A.
> habt ihr dazu eine Idee ?? wenn ja, am Besten bitte gleich mit Barbara
> in Kontakt treten:
>
> Impressum
> Inhaltlich verantwortlich gemäß §10 Absatz 3 MDStV
> café kultur
> barbara klingner
> bouchéstr. 79a
> 12 435 berlin
> t: 54 78 54 20
> barbara.klingner (at) provinz-berlin.de
>
>
> --
> workstation ideenwerkstatt berlin e.V.
> www.workstation-berlin.org
> ACHTUNG: wir haben neue telefonnummern !
> Telefon: (030) 32 29 85 31
> Fax: (030) 32 29 85 32
>
> _______________________________________________
> Berlin mailing list
> Berlin at berlin.freifunk.net
> http://lists.berlin.freifunk.net/cgi-bin/mailman/listinfo/berlin
Mehr Informationen über die Mailingliste Berlin