[Berlin-wireless] Beschwerde meinerseits bei der Internet-Polizei Berlin und Entschuldigung bei dem betroffenen Hauseigentümer.
smilebef at gmail.com
smilebef
So Jun 16 03:47:48 CEST 2013
Also:
Am Sat, 15 Jun 2013 21:21:21 +0200
schrieb freifunk at bit1.pro:
> An deiner Stelle würde ich den Typen einfach auch anzeigen, wegen
> Zerstörung von Fremdeigentum. Der Rest ergibt sich dann von selbst...
Habe ihn jetzt schon 4-5 mal angezeigt.
Sachbeschädigung, mehrfach Diebstahl, Bedrohung.
>
> Wie kam ursprünglich die Funkanlage auf das Dach des Nachbarhauses?
> Hat da irgend wer mal sein OK dazu gegeben?
War absolut eigenmächtig. Ne blöde Idee von mir.
Ich dachte dort wäre die Anlage vor Übergriffen dieses Nachbarn
sicherer.
>
>
>
> On 06/15/2013 07:48 PM, smilebef at gmail.com wrote:
> > morgen sende ich das hier ab, wenn es Einwende gibt, dürfen diese
> > noch angemerkt werden.
> >
> >
> > Beschwerde bei der Polizei Berlin zu Vorgang: 130606-0940-255960
> > nachdem die Anhörung der Polizei zu diesem Vorfall bei mir
> > schriftlich eingegangen ist. Eine Kopie dieser Beschwerde erhält der
> > Freifunk-Verein und der Eigentümer des betreffenden Hauses.
> >
> >
> > Enstchuldigung beim Haus-Eigentümer:
> > Hiermit entschuldige ich mich bei dem Eigentümer des betreffenden
> > Hauses für mein Begängnis und versichere Ihm,
> > mit seinem Eigentum sorgsamst umgegangen zu sein. Ich versichere
> > ebenfalls, das dies eine Ausnahme gewesen ist und dies auch nur
> > wegen der Neigung meines Nachbarn geschah, meine Funkanlage
> > regelmäßig zu entwenden zu zerstören oder sogar vom Dach zu werfen.
> > (Bleiakku, Funkgerät, 50W Solarzelle, Batterie-Ladegerät)
> >
> >
> > In diesem Brief steht meine Meinung und mein begrenztes Wissen.
> > Ich habe mir beim Verfassen kein Rechtsbeistand geholt, es können
> > also Denk-Fehler enthalten sein. Diese werden wir aber sicherlich
> > gemeinsam aufklären.
> >
> >
> > Der Vorwurf gegen mich zu dieser Zeit:
> > Hausfriedensbruch durch das Betreten einer Dachfläche unseres
> > Nachbarhauses.
> >
> > Mein Beweggrund das fremde Dach zu betreten:
> > Um meine Freifunkanlage vor den mutwilligen und zerstörenden
> > Übergriffen meines aggressiven und scheinbar wild gewordenen
> > Nachbarn zu schützen.
> >
> >
> > Sachverhalt:
> > Der oben beschriebene aggressive Hausbewohner aus unserem Haus,
> > hat die Polizei gerufen, um mich, wegen des, meiner Meinung nach
> > nicht gegebenen Tatbestand des Hausfriedensbruchs (siehe unten)
> > anzuzeigen. Das geschah nachdem dieser Nachbar selbst als fremde
> > Person des Nachbargrundstücks dieses Nachbargrundstück unter Zeugen
> > betreten hat, und auf diesem Dach an meiner Funkanlage alle Kabel
> > herausgerissen hat. Die Polizeibeamten hätte in diesem Fall meiner
> > Meinung nach lediglich Streitschlichtend wirken müssen. Statt
> > dessen reagiert der leitende Beamte der Polizei hier auf
> > eigenartiger Weise regelrecht parteiisch gegen mich, gegen Freifunk
> > und damit auch gegen einen Zeugen. Der Polizeibeamte suchte so
> > fieberhaft nach einer illegale Handlung meinerseits, so dass ich
> > erst im nach hinein Herrn Müller von der Funkzentrale telefonisch
> > verständlich machen konnte, das der anzeigende aggressive Nachbar
> > selbst auch auf dem Nachbardach gewesen ist, eine Minute bevor er
> > die Polizei verständigte. Obwohl die Beamten auch seine Papiere
> > aufgenommen hatten, musste ich Herrn Müller erst telefonisch im
> > Nachhinein erklären, dass der anzeigende Nachbar überhaupt nicht im
> > Nachbarhaus wohnt, sondern in meinem Haus. Und dass der anzeigende
> > Nachbar damit selbst den vermeintlichen Hausfriedensbruch begangen
> > hat. Dieser Nachbar hat bei seiner Tat schon viel eher den
> > Tatbestand eines Friedensbruches begangen, da er auf dem
> > Nachbardach eine mutwillige Sachbeschädigung an meiner Funkanlage
> > durchgeführt hat. Diese Sachbeschädigung wurde unter Protest des
> > Zeugen durchgeführt. Der Zeuge wurde vor der Sachbeschädigung von
> > dem aggressiven Nachbarn beleidigt. Der Polizeibeamte benannte
> > diese Taten des Nachbarn lediglich einen Nachbarschaftsstreit, aber
> > ermittelt gegen mich im Falle eines Verstoßes gegen das
> > Telekomunikationsgesetz und wegen Hausfriedensbruch. Der aggressive
> > Nachbar, weiß mit Sicherheit nicht, was eine Bundesnetzagentur ist,
> > und hat die Beamten sicherlich nicht zu solch einer Recherche
> > bewegt. Somit ist die Recherche vermutlich von dem mobilen Beamten
> > bzw. von Herrn Müller in der Funkleitzentrale ausgegangen.
> >
> > Vorwurf gegen den leitenden Beamten, welcher diesen Vorgang
> > aufgenommen hat und gegen Herrn Müller, welcher während dieser Zeit
> > in der Funkzentrahle Wedekindstr. saß: Die Polizei hat sich meines
> > Erachtens nach in dieser Sache aus Unwissenheit und Vorsatz
> > Konflikt-Aufwiegelnd verhalten und ohne realer Bedrohung
> > meinerseits, oder auch ohne dringendem Handlungsbedarfes versucht
> > mir eine kriminelle Handlung anzubasteln. Das ist trotz Anzeige des
> > aggressiven Nachbarn, meiner Meinung nach eine unbegründete und
> > willkürliche Aufnahme einer Ermittlung gegen mich und den Freifunk.
> > Obwohl dem Polizeibeamten von vorn herein nicht klar war, ob
> > Freifunk tatsächlich illegal ist. Für mich bleibt es auch ein
> > Rätzel, wo der Zusammenhang, von Freifunk und illegaler Handlung im
> > Kopf dieses Beamten herkommt.
> >
> >
> > Nähere Ausführungen:
> >
> > Zum einen
> > wollten die Polizei mir eine illegale Handlung mit einem
> > handelsüblichen Router anbasteln. Ohne einem dringenden Tatverdacht,
> > ohne einer Beschwerde der Bundesnetzagentur, und ohne oder einer
> > Beschwerde der deutschen Telekom ermittelte die Polizei gegen mich,
> > im Verstoß gegen das Telekomunikationsgesetz und behauptete ich
> > müsse diese Anlage genemigen lassen. (Dies macht jedoch bereits der
> > Hersteller) Zum anderen wollten die Polizei mir den Tatbestand
> > Hausfriedensbruch anbasteln. Zu diesem Zweck informierte die Polizei
> > die Hausverwaltung und hat eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch beim
> > Eigentümer regelrecht angefragt. Das ist schon deswegen Absurd, weil
> > hier keine Partei des Nachbarhauses diese Sache überhaupt bemerkt
> > hatte. Es bestand eigentlich überhaupt kein Grund den Eigentümer zu
> > informieren, weil ohne dem bewusstem Wissen des Eigentümers von
> > dieser Tat zum Tatzeitpunk überhaupt kein Straftatbestand des
> > Friedensbruches vorliegen kann. Zum einen muß der Hausbesitzer
> > allen möglichen Personen vorweg ein Verbot erteilen und zum anderen
> > muß jemand einen Frieden brechen. Selbst wenn sich der Eigentümer
> > zur Anzeige entschließen sollte, müssen die Umstände wirklich
> > schlecht für mich ausfallen, wenn es hier zu einer Verurteilung
> > kommt. Da ich mich größtenteils auf der Brandschutzmauer bewegt
> > habe, bestand weder eine Beeinträchtigung der Hausbewohner noch
> > wurde die Substanz des Hauses beschädigt. Weshalb die Hausbewohner
> > meine Begängnis auch nicht bemerkten, geschweige denn anzeigten.
> > Eben deshalb wurde die Polizei auch nicht von den eigentlichen
> > betreffenden Parteien informiert, sondern von dem aggesieven
> > Nachbarn ( aus unserem Vorderhaus). (Die Dachterasse liegt über dem
> > Seitenflügel, in dem ich wohne.)
> >
> >
> > 1. Der Tatbestand des Hausfriedensbruches ist erst dann erfüllt,
> > wenn ich trotz eines Verbotes des Eigentümers ein fremdes
> > Grundstück betreten hätte. Zu dem muß ein Friedensbruch vorliegen,
> > welcher selbst mit Verbot des Eigentümers auf dem Dach beim
> > Sonnenbad nur schwierig nachzuweisen ist.
> >
> > 2. In diesem Fall hat der Polizeibeamte regelrecht aufwiegelnd
> > gewirkt. Vielleicht frei nach dem Motto: Zeigen Sie doch bitte
> > diese Typen an. Das ist ein Freifunker, der hat lange Haare! Der
> > muß doch irgendwo kriminell sein.
> >
> > 3. Der Besitzer des Nachbarhauses, welcher sowieso Kenntniss von der
> > Nachbardachterasse und dem möglichen Betreten des Daches durch
> > unsere Hausbewohner hat, hätte sicherlich seine Bedenken schon
> > längst geäußert, wenn er an dieser Stelle Probleme sehen würde.
> > Zum anderen kommen auch Bewohner des Nachbarhauses zu uns auf die
> > Dachterasse und betreten ihr eigenes Dach auf diese Weise.
> >
> > Beschwerde:
> > Allein durch das unbegründete Informieren des Hausbesitzers
> > erzeugt die Polizei Unannehmlichkeiten und einen Arbeitsaufwand
> > beim Hauseigentümer und möglicherweise ein Umdenken dieses
> > Hauseigentümers gegen uns Hausbewohner (im allgemeinen).
> > Diese Handlung wird sich ganz sicher in einer Ablehnenden Haltung
> > gegen uns Hausbewohnern äußern und selbst eine Art Friedensbruch
> > bewirken! Dafür darf ich mich schon heute bedanken!
> >
> >
> > Möglicher Bezug Freifunk:
> > Da ich, wegen Zerstörungsattacken an meinen Funkanlagen durch den
> > aggesiven Nachbarn, schon mehrfach mit der Polizei in Berührung
> > gekommen bin, war diese Funkanlage im Bezug mit dem Nachbarn und dem
> > Hausdach schon im Polizei-Computer zu finden.
> > Seltsam empfand ich nämlich das besondere Interesse der
> > Polizei-Beamten, wissen zu wollen, wass ich wohl mit diesem Router
> > im ISN-Band treibe. Dass ich eine neue Formel, zur schnellen
> > Berechnung von Verschlüsselungstechniken gefunden hätte und diese
> > auch anwenden würde, schien wohl auch den Beamten zu futuristisch
> > zu sein. Damit würde ich nämlich tatsächlich illegale Handlungen
> > treiben. Dies war aber nicht Gegenstand Ihrer Recherche. Sonst
> > hätten sie die Anlage auch sicherstellen müssen. Der Leitende
> > Beamte ging mit Nachdruck auf mich zu, und wollte wissen, was ich
> > wohl mit dieser Anlage treibe. Er gaben mir sogar zu verstehen,
> > dass alles was ich sage, gegen mich verwendet werden kann. Trotzdem
> > bestand der Beamte auf meine Aussage. Unter Zeugen, wohlgemerkt!
> > Ich denke, dass es weder den Bamten noch den Polizeistab und auch
> > nicht den Innenminister etwas angeht, was ich in diesem
> > demokratischen Staat mit meinem Router auf dem Dach treibe, solange
> > keine Beschwerde der Bundesnetzagentur vorliegt. Ich gestand
> > trotzdem, wegen meiner grundehrlichen Haltung und um dem Beamten zu
> > Zeigen, dass ich zur Kooperation bereit bin, "Ich betreibe einen
> > Freifunk Knoten". Auf Grundlage meiner Aussage recherchierten die
> > Beamten schließlich akribisch über die Legalität von Freifunk und
> > ob ich diese Funkanlge bei der Bundesnetzagentur hätte zulassen
> > müssen. Ich brachte sogar die Zulassung des Herstellers TP-Link in
> > die Dienstelle um mich zu entlasten. Sie suchten ganz
> > offensichtlich ob Freifunk wohl illegal sei, ohne eine Anzeige von
> > einer Personen mit berechtigtem Interesse erhalten zu haben. Das
> > nenne ich Willkür und Generalverdacht oder gezielten Versuch der
> > Kriminalisierung.
> >
> >
> >
> > Weitere Auswirkungen:
> > Lustig ist auch zu sehen, wenn ich mich nun bei der
> > Polizeidienststelle oder bei Hauseigentümer vorstelle, "Hallo ich
> > bin der, gegen den wegen Hausfriedensbruch und Verletzung des
> > Telekomunikationsgesetzes ermittelt wird.", wie sich die Personen
> > plötzlich abwenden und das anfänglich nette Gespräch versuchen zu
> > verkürzen. Es ist den Beamten wahrscheinlich nicht klar, dass ich,
> > wegen betretens der Nachbardachfläche, noch nicht verurteilt wurde.
> > Obwohl sie eine einschlägige Ausbildung erhalten haben.
> >
> >
> >
> >
> > Nachwort:
> > Ich bin mit Sicherheit nicht der erste auf diesem Dach gewesen.
> > Das scheint dem Hausbesitzer bis jetzt jedoch nicht sonderlich
> > gestört zu haben, sonst hätten wir bereits ein generelles Verbot
> > erhalten. Ich kann mir momentan auch nichts kriminelleres
> > vorstellen, als die Aussicht auf dem Hausdach eines fremden Hauses
> > zu genießen. So wie dies täglich im Berlin tausendfach geschieht.
> > Als Argument der Polizeibeamten bekam ich immer wieder zu hören,
> > wie viel sie zu tun hätten und dass wir das mit dem
> > Nachbarschaftsstreit doch bitte unter uns zu klären hätten. Wohl
> > kaum! Das wäre Selbstjustiz, genau dafür haben wir meiner Meinung
> > nach die Polizei.
> >
> >
> > Vielen Dank für ihre Geduld, und für Ihr Verständnis.
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