2013/5/26 Sven-Ola Tuecke <sven-ola at gmx.de>: > Hat > jemand eine Ahnung wie lange diese Typen ihre Abmahnungen speichern > (Zeitpunkt angeblicher Vorfall bis Zeitpunkt Posteingang)? Das Recht lässt ihnen einen Spielraum von 2 Jahren AFAIK. LG Ruben