[Berlin-wireless] VPN + Zapp + Netzneutralität

Umleitung smilebef
Mo Mai 27 23:05:29 CEST 2013


Hallo Sven,


Mein Bedenken war eher für den Fall gedacht, wenn die Anfrage
Zeitnah kommt. Ich nehme an, dass die Anwälte ihre Fristen kennen und
sich maximal beeilen bei der Bearbeitung ihrer Templates.
Angenommen es kommt Zeitnah eine Anfrage, "wer war das"?
Dann lautet deine Antwort. Äh weiß ich nicht genau, es könnte Terrorist
345 gewesen sein, aber seinen Ausweis habe ich nie gesehen. Ich kenne
nur die Email-Adresse und die kann gefaket worden sein. Die IP kann
aber auch von jedem x-Beliebigen anderen Terroristen zweckentfremdet
gewesen worden sein. §$%&/(=)(/

Oder so. (:

LG

Verkehrsminister




Am Mon, 27 May 2013 11:31:13 +0200
schrieb "Sven-Ola Tuecke" <sven-ola at gmx.de>:

> Hallo Herr Innenminister,
> 
> die Abmahnpraxis trifft die sog. Mitstörer. Also Leute, die z.B.
> ihren DSL- Anschluss anderen Familienmitgliedern zur Verfügung
> stellen. Dazu muss man aber erst einmal die Post-Adresse des
> Mitstörers bzw. Anschlussinhabers kennen. Keine Postadresse, keine
> bösen Briefe.
> 
> Bezogen auf die Umleitung eines DSL-Anschlusses über den VPN03-Server
> des Freie Netze e.v. Berlin können wir sagen: der Verein kann nicht
> auf die übliche Weise abgemahnt werden. Der Verein ist offizieller
> Access-Provider.
> 
> Wohl aber kann den Verein ein Auskunftsersuchen erreichen: "wer war
> das?". Das läuft so bei allen Access-Providern (z.B.
> Telekommunikationsunternehmen). Die Anfrage muss zeitnah erfolgen.
> Wenn ein Telekom-Unternehmen so eine Anfrage nach 2 Jahren noch
> beantworten kann haben sie klarerweise gegen die derzeit gültigen
> Speicherfristen verstoßen. Darum werden sie so eine Anfrage auch
> nicht jedem Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt beantworten. Es kann aber
> durchaus sein, dass Ihre Anfrage in Ihrer Funktion als Innenminister
> trotzdem und möglicherweise nur informell beantwortet wird. Darüber
> kann ich selbst nichts aussagen, ich bin ja auch nicht der
> Innenminister ;-)
> 
> // Sven-Ola
> 
> Am Montag, 27. Mai 2013, 11:11:01 schrieb smilebef at gmail.com:
> > Ich weiß nicht wo du diese Info her hast ????, aber bei den
> > Speicherpreisen würde ich nicht darauf vertrauen. Und letztlich
> > spielt es auch keine Rolle.
> > Ob ich nun gleich abgemahnt werde oder zwei Wochen später.
> 
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