[Berlin-wireless] VPN + Zapp + Netzneutralität

Sven-Ola Tuecke sven-ola
Mo Mai 27 11:31:13 CEST 2013


Hallo Herr Innenminister,

die Abmahnpraxis trifft die sog. Mitstörer. Also Leute, die z.B. ihren DSL-
Anschluss anderen Familienmitgliedern zur Verfügung stellen. Dazu muss man 
aber erst einmal die Post-Adresse des Mitstörers bzw. Anschlussinhabers 
kennen. Keine Postadresse, keine bösen Briefe.

Bezogen auf die Umleitung eines DSL-Anschlusses über den VPN03-Server des 
Freie Netze e.v. Berlin können wir sagen: der Verein kann nicht auf die 
übliche Weise abgemahnt werden. Der Verein ist offizieller Access-Provider.

Wohl aber kann den Verein ein Auskunftsersuchen erreichen: "wer war das?". Das 
läuft so bei allen Access-Providern (z.B. Telekommunikationsunternehmen). Die 
Anfrage muss zeitnah erfolgen. Wenn ein Telekom-Unternehmen so eine Anfrage 
nach 2 Jahren noch beantworten kann haben sie klarerweise gegen die derzeit 
gültigen Speicherfristen verstoßen. Darum werden sie so eine Anfrage auch 
nicht jedem Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt beantworten. Es kann aber durchaus 
sein, dass Ihre Anfrage in Ihrer Funktion als Innenminister trotzdem und 
möglicherweise nur informell beantwortet wird. Darüber kann ich selbst nichts 
aussagen, ich bin ja auch nicht der Innenminister ;-)

// Sven-Ola

Am Montag, 27. Mai 2013, 11:11:01 schrieb smilebef at gmail.com:
> Ich weiß nicht wo du diese Info her hast ????, aber bei den
> Speicherpreisen würde ich nicht darauf vertrauen. Und letztlich spielt
> es auch keine Rolle.
> Ob ich nun gleich abgemahnt werde oder zwei Wochen später.





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