[Berlin-wireless] VPN + Zapp + Netzneutralität
Sven-Ola Tuecke
sven-ola
Mo Mai 27 11:31:13 CEST 2013
Hallo Herr Innenminister,
die Abmahnpraxis trifft die sog. Mitstörer. Also Leute, die z.B. ihren DSL-
Anschluss anderen Familienmitgliedern zur Verfügung stellen. Dazu muss man
aber erst einmal die Post-Adresse des Mitstörers bzw. Anschlussinhabers
kennen. Keine Postadresse, keine bösen Briefe.
Bezogen auf die Umleitung eines DSL-Anschlusses über den VPN03-Server des
Freie Netze e.v. Berlin können wir sagen: der Verein kann nicht auf die
übliche Weise abgemahnt werden. Der Verein ist offizieller Access-Provider.
Wohl aber kann den Verein ein Auskunftsersuchen erreichen: "wer war das?". Das
läuft so bei allen Access-Providern (z.B. Telekommunikationsunternehmen). Die
Anfrage muss zeitnah erfolgen. Wenn ein Telekom-Unternehmen so eine Anfrage
nach 2 Jahren noch beantworten kann haben sie klarerweise gegen die derzeit
gültigen Speicherfristen verstoßen. Darum werden sie so eine Anfrage auch
nicht jedem Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt beantworten. Es kann aber durchaus
sein, dass Ihre Anfrage in Ihrer Funktion als Innenminister trotzdem und
möglicherweise nur informell beantwortet wird. Darüber kann ich selbst nichts
aussagen, ich bin ja auch nicht der Innenminister ;-)
// Sven-Ola
Am Montag, 27. Mai 2013, 11:11:01 schrieb smilebef at gmail.com:
> Ich weiß nicht wo du diese Info her hast ????, aber bei den
> Speicherpreisen würde ich nicht darauf vertrauen. Und letztlich spielt
> es auch keine Rolle.
> Ob ich nun gleich abgemahnt werde oder zwei Wochen später.
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