[Berlin-wireless] BFWA fuer Freifunk
Sven-Ola Tuecke
sven-ola
So Nov 10 09:00:24 CET 2013
Hey,
ich hab mal in die Allgemeinzuteilung 'reingeguckt sowie in den §55 TKG
dazu. Ich lese darin als juristischer Laie, dass die Bundesnetzagentur
einen Entscheidungsspielraum für die Bedingung "gewerbliches Angebot"
hätte und ob damit nicken kann z.B. dazu dass der Verein freie Netze das
erfüllt.
LanCom selbst schreibt: "mind. 1 Minute lauschen um Liste freier Kanäle
zu erstellen, danach 24 Stunden ermittelte Kanäle nutzen".
Möglicherweise hätte also BFWA für uns den Vorteil, dass wir auch IBSS /
AdHoc fahren könnten, Mesh wird explizit in der Allgemeinzuteilung
erwähnt. Kommt natürlich auch drauf an, wieviele Satteliten /
Wetternutzer sich in diesen Kanälen schon 'rumtreiben. Das ganze gilt
bis 2017, danach wird eh' neu Verhandelt / Allgemeinzugeteilt.
Ich sag' mal so: könnte schon sinnvoll sein, dann der Verein bei der BNA
anfragt.
Stuff:
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__55.html
http://www.lancom-systems.de/fileadmin/pdfs/techpapers/TP-BFWA-DE.pdf
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/BFWA%205,8%20GHz.pdf?__blob=publicationFile&v=4
// Sven-Ola
Am 09.11.2013 23:15, schrieb Volker Ernst:
> Naja, rechtlich musst du die "Vfg 47 / 2007" der Bundesnetzagentur
> einhalten [1]. Die beziehen sich darin auf die "EN 302502" fuer die
> technischen Parameter [2]. Dem entspricht z.B. eine Nano M5 loco,
> wenn du sie auf Kanal 172 (5860 MHz), 20 MHz Kanalbandbreite
> und 24 dBm einstellst.
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