[Berlin-wireless] explodierende und menschenerschlagende Router
Lutz Willek
lutz.willek
Di Sep 30 22:46:30 CEST 2014
Hallo,
Vorweg: Ich bin kein Rechtsanwalt, die Haftungsfrage muss im Zweifel selbiger klären. Mein Menschenverstand sagt mir:
> Am 30.09.2014 um 22:41 schrieb wg1337 <freifunk at wg1337.de>:
>
> Hallo,
>
> was kann ich antworten, wenn ich mit einem potentiellen Standort spreche
> und folgende Frage aufkommt:
>
> Wer haftet wenn eine Nanostation vom Dach fällt und einem Menschen den
> Kopf einschlägt
Die Gebäudehaftpflicht: Der Router und Antenne ist fest angebracht und damit Teil des Hauses und kein Aufbau. (Genau wie ein Dachziegel)
> oder das Haus abbrennt, weil der Router explodiert ist?
Die Brandschutz-Versicherung, sofern vorhanden.
In beiden Fällen wird die Versicherung klären wollen warum der Schaden entstand, also ob der Router nach Stand der Technik verkabelt und befestigt war. Sie wird, sofern nachweisbar, versuchen den Schaden beim Verursacher wieder einzutreiben. Platt gesagt: Fällt der Router vom Dach weil er nicht ordnungsgemäß befestigt war, dann haftet derjenige, der den Router montiert hat. Deshalb gibt es Firmen Haftpflicht-Versicherungen, die genau solche Fälle abdecken. Ob der Förderverein solch eine Versicherung hat bliebe zu klären, ich nehme an dem ist so.
Unabhängig davon: Wenn so ein Schaden entstanden ist, ist das natürlich immer eine hässliche Sache. Deshalb arbeitet jede mir bekannte Firma zu ihrer eigenen Absicherung mit irgend einer Art Abnahmeprotokoll. Wenn eine Arbeit beendet ist, wird sie überprüft, bspw ob die Arbeit dem Stand der Technik entspricht, diese Überprüfung wird protokolliert. Ich nehme an, so etwas wird bei den Standorten hier auch getan.
Lutz
> (ich wusste erstmal keine Antwort, aber ich hab Donnerstag noch ein
> anderes Gespräch...Weiß jemand was? Oder was habt ihr geantwortet?
> Ein "das passiert schon nicht" ist leider nicht sehr überzeugend.
> In dem Gebäudevertrag steht ja, das der Gebäudemensch nicht für Schäden
> an der Installation haftet (7.) und für Beschädigungen des Gebäudes der
> Förderverein haftet (6.) ist damit nur das Anbringen der Router gemeint
> oder deckt das die Frage oben mit ab?)
>
> Schöne Grüße
> maria
>
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