[Berlin-wireless] heise: Berliner Freifunker wehren Filesharing-Abmahnung ab

Sven-Ola Tuecke sven-ola
Fr Jan 16 13:40:06 CET 2015


Hey,

du hast den eigentlichen Witz nicht verstanden: "und bürdete dem
Absender einer Filesharing-Abmahnung auch die Gerichtskosten einer
Gegenklage auf". Wenn das Bestand hat, hört sich das für mich nach
"Vpn03 abbauen" an ;-)

Gruß // Sven-Ola

Am 16.01.2015 um 13:33 schrieb Thomas Schmidt:
> Hallo!
>
>> > Auch eine Störerhaftung schloss das Amtsgericht aus: "Wer ein
>> > öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider
>> > einzustufen", heißt es in der Entscheidung.
> Das hat das BGH doch letztes Jahr schon festgestellt, weil es so
> eindeutig im Gesetz steht. Hier wurde also wohl nur der
> Grundsatz-Entscheidung gefolgt.
>
> Thomas


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