[Berlin-wireless] heise: Berliner Freifunker wehren Filesharing-Abmahnung ab
Thomas Schmidt
schmidt
Fr Jan 16 13:33:42 CET 2015
Hallo!
> Auch eine Störerhaftung schloss das Amtsgericht aus: "Wer ein
> öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider
> einzustufen", heißt es in der Entscheidung.
Das hat das BGH doch letztes Jahr schon festgestellt, weil es so
eindeutig im Gesetz steht. Hier wurde also wohl nur der
Grundsatz-Entscheidung gefolgt.
Thomas
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