[Berlin-wireless] heise: Berliner Freifunker wehren Filesharing-Abmahnung ab

Thomas Schmidt schmidt
Fr Jan 16 13:33:42 CET 2015


Hallo!

> Auch eine Störerhaftung schloss das Amtsgericht aus: "Wer ein
> öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider
> einzustufen", heißt es in der Entscheidung.

Das hat das BGH doch letztes Jahr schon festgestellt, weil es so
eindeutig im Gesetz steht. Hier wurde also wohl nur der
Grundsatz-Entscheidung gefolgt.

Thomas





Mehr Informationen über die Mailingliste Berlin