[Berlin-wireless] Verbraucherschützer: WLAN-Störerhaftung verstößt gegen Europarecht
Markus Wittke
berlin.freifunk
Mo Jul 6 20:10:09 CEST 2015
015 10:49
Verbraucherschützer: WLAN-Störerhaftung verstößt gegen Europarecht
*Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD verpflichtet, "die
Voraussetzungen für kostenlose WLAN-Angebote" zu schaffen. Doch die
geplante Umsetzung halten Verbraucherschützer und Netzaktivisten für
rechtswidrig. Nun soll die EU-Kommission helfen.*
Mit einem Appell an die EU-Kommission wollen Verbraucherschützer den
leichteren Zugang zu öffentlichen WLAN-Zugängen in Deutschland
erzwingen. Dazu wurde EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker*ein
formelles Schreiben [1]*im Rahmen des Notifizierungsverfahrens
überreicht. Konkret wenden sich der Verbraucherzentrale Bundesverband,
der Verein Digitale Gesellschaft sowie der Förderverein Freie Netzwerke
gegen die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Störerhaftung
von*WLAN [2]*-Betreibern im Telemediengesetz.
"Erhebliche Rechtsunsicherheiten"
Das*neue Telemediengesetz [3]*sieht zwar vor, dass WLAN-Provider
grundsätzlich nicht als "Störer" für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer
haften. Dazu müssen die Anbieter allerdings "zumutbare Maßnahmen"
ergreifen und beispielsweise das Funknetz verschlüsseln. Das Netz darf
dann nur denjenigen bereitgestellt werden, die zuvor erklärt haben,
keine Rechtsverletzungen zu begehen. Sind die Anbieter weder
"geschäftsmäßig" noch als "öffentliche Einrichtung" tätig, müssen sie
die Nutzer außerdem namentlich kennen.
Nach Ansicht der Organisationen verstößt der Gesetzentwurf der
Bundesregierung mit diesen Einschränkungen gegen das Europarecht. Zudem
verhindere das geplante Telemediengesetz eine flächendeckende Versorgung
mit offenen WLAN-Netzen und begründe "erhebliche Rechtsunsicherheiten
beim Betrieb von Cloud-Diensten".
Schritt zurück für die Online-Wirtschaft
Der Gesetzesentwurf sei nicht mit der E-Commerce-Richtlinie der EU
vereinbar, heißt es in dem Schreiben an Juncker. Außerdem verstoße die
Regelung gegen das EU-Grundrecht auf unternehmerische Freiheit. "Durch
die geplanten Änderungen würde Deutschland bei der Digitalisierung der
Gesellschaft und der Konkurrenzfähigkeit seiner Online-Wirtschaft daher
im internationalen Vergleich weiter ins Hintertreffen geraten", lautet
das Fazit der Organisationen.
Die EU-Kommission hat im Rahmen des Notifizierungsverfahrens die
Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dem neuen Telemediengesetz der
Bundesrepublik abzugeben und Änderungen an dem Entwurf zu
verlangen.(/dpa/) /(*mho [4]*)
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