[Berlin-wireless] Verbraucherschützer: WLAN-Störerhaftung verstößt gegen Europarecht

Markus Wittke berlin.freifunk
Mo Jul 6 20:10:09 CEST 2015


015 10:49


  Verbraucherschützer: WLAN-Störerhaftung verstößt gegen Europarecht

*Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD verpflichtet, "die 
Voraussetzungen für kostenlose WLAN-Angebote" zu schaffen. Doch die 
geplante Umsetzung halten Verbraucherschützer und Netzaktivisten für 
rechtswidrig. Nun soll die EU-Kommission helfen.*

Mit einem Appell an die EU-Kommission wollen Verbraucherschützer den 
leichteren Zugang zu öffentlichen WLAN-Zugängen in Deutschland 
erzwingen. Dazu wurde EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker*ein 
formelles Schreiben [1]*im Rahmen des Notifizierungsverfahrens 
überreicht. Konkret wenden sich der Verbraucherzentrale Bundesverband, 
der Verein Digitale Gesellschaft sowie der Förderverein Freie Netzwerke 
gegen die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Störerhaftung 
von*WLAN [2]*-Betreibern im Telemediengesetz.


      "Erhebliche Rechtsunsicherheiten"

Das*neue Telemediengesetz [3]*sieht zwar vor, dass WLAN-Provider 
grundsätzlich nicht als "Störer" für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer 
haften. Dazu müssen die Anbieter allerdings "zumutbare Maßnahmen" 
ergreifen und beispielsweise das Funknetz verschlüsseln. Das Netz darf 
dann nur denjenigen bereitgestellt werden, die zuvor erklärt haben, 
keine Rechtsverletzungen zu begehen. Sind die Anbieter weder 
"geschäftsmäßig" noch als "öffentliche Einrichtung" tätig, müssen sie 
die Nutzer außerdem namentlich kennen.

Nach Ansicht der Organisationen verstößt der Gesetzentwurf der 
Bundesregierung mit diesen Einschränkungen gegen das Europarecht. Zudem 
verhindere das geplante Telemediengesetz eine flächendeckende Versorgung 
mit offenen WLAN-Netzen und begründe "erhebliche Rechtsunsicherheiten 
beim Betrieb von Cloud-Diensten".


      Schritt zurück für die Online-Wirtschaft

Der Gesetzesentwurf sei nicht mit der E-Commerce-Richtlinie der EU 
vereinbar, heißt es in dem Schreiben an Juncker. Außerdem verstoße die 
Regelung gegen das EU-Grundrecht auf unternehmerische Freiheit. "Durch 
die geplanten Änderungen würde Deutschland bei der Digitalisierung der 
Gesellschaft und der Konkurrenzfähigkeit seiner Online-Wirtschaft daher 
im internationalen Vergleich weiter ins Hintertreffen geraten", lautet 
das Fazit der Organisationen.

Die EU-Kommission hat im Rahmen des Notifizierungsverfahrens die 
Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dem neuen Telemediengesetz der 
Bundesrepublik abzugeben und Änderungen an dem Entwurf zu 
verlangen.(/dpa/) /(*mho [4]*)

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*URL dieses Artikels:*
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verbraucherschuetzer-WLAN-Stoererhaftung-verstoesst-gegen-Europarecht-2736180.html

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