[Berlin-wireless] Störerhaftung

tunda tunda
Mi Mär 4 19:20:32 CET 2015


Hi Papamatti,

ich will ja vielleicht auch fernab von einem Freifunk-Verein mein
privates Wlan-Netz öffentlich anbieten und trotzdem nicht von der
Störerhaftung in Mitleidenschaft gezogen werden.

Es ist ja eben gerade nicht das Ziel von Freien Netzen und den
Freifunk-Communities ein Internet Service Provider zu werden (wie mein
Eindruck ist), sondern frei und selbstbestimmt nach dem
pico-peering-agreement (http://www.picopeer.net/PPA-de.html) eigene
Netze und Infrastrukturen zu pflegen. Ohne  e.V., UG, eG, GmbH, GbR etc.
-gedöns.

lg
Richard



Am 04.03.2015 um 18:59 schrieb Papamatti:
> Hallo,
> 
> ich überlege gerade, ob die Störerhaftung überhaupt verhindert werden
> kann. Freifunk e.V. tritt als ISP auf, aber das tut ein regulärer ISP
> auch und wenn ich von z.B. O2 das Internet unverschlüsselt anbiete komme
> ich, sollte eine Straftat über meinen Anschluss von dritten durchgeführt
> werden, in Störerhaftung. Aber ist es denn ein Unterschied wenn Freifunk
> das Internet anbietet, denn das läuft ja auch durch mein Gerät.
> Wie sieht es mit der Verpflichtung aus Verbindungsdaten zu sichern und
> diese auf Anordnung an die Strafverfolgungsbehörden herauszugeben? Wie
> werden die Nutzer dabei Geschützt?
> 
> Vielleicht habe ich ja auch nur einen Denkfehler...
> 
> Ich bin ein wenig verunsichert...
> 
> Gruß
> 
> Papamatti
> 
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