[Berlin-wireless] Störerhaftung

jay at hasig.de jay
Mi Mär 4 19:14:39 CET 2015


hallo,
> ich überlege gerade, ob die Störerhaftung überhaupt verhindert werden
> kann. Freifunk e.V. tritt als ISP auf, aber das tut ein regulärer ISP
> auch und wenn ich von z.B. O2 das Internet unverschlüsselt anbiete komme
> ich, sollte eine Straftat über meinen Anschluss von dritten durchgeführt
> werden, in Störerhaftung. Aber ist es denn ein Unterschied wenn Freifunk
> das Internet anbietet, denn das läuft ja auch durch mein Gerät.
und? durch welches gerät es läuft ist doch egal. der anbieter des freien
wlan ist freifunk und nicht du.
ganz analog zu der kundenverarsche bei kabel deutschland, wo du gnädig
deine gemietete leitung, deinen router und deinen strom kostenlos zur
verfügung stellen darfst, damit kd dann einen "homespot" über deine
leitung anbietet und für die nutzung dann gebühren von den aliens kassiert.

> Wie sieht es mit der Verpflichtung aus Verbindungsdaten zu sichern und
> diese auf Anordnung an die Strafverfolgungsbehörden herauszugeben? Wie
> werden die Nutzer dabei Geschützt?
wer sollte die sichern müssen, oder auch nur dürfen? sind die
abrechnungsrelevant?
jay





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