[Berlin-wireless] Änderung des Telemediengesetzes // Störerhaftung
Riemer-IT
test
Mi Sep 16 16:33:47 CEST 2015
Betr. Störerhaftung.
Leider ändert sich für uns garnix!
Zum einen ist es lediglich ein Gesetzentwurf, zum anderen enthält dieser die
Passage:
Zitat:
"Dafür muss er sein WLAN angemessen gegen den unberechtigten Zugriff sichern
und die Zusicherung des Kunden einholen, dass der keine Rechtsverletzungen
begehen werde."
Da hat scheinbar vor allem die "Musik/Video-Lobby" ihre Interessen
durchgedrückt.
Gruß, Norbert
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: berlin-bounces at berlin.freifunk.net
[mailto:berlin-bounces at berlin.freifunk.net] Im Auftrag von Jan Grewe
Gesendet: Mittwoch, 16. September 2015 16:20
An: berlin at berlin.freifunk.net
Betreff: [Berlin-wireless] Änderung des Telemediengesetzes // Störerhaftung
Moinsen!
Besteht nach der aktuellen Änderung des Telemediengesetzes im Bezug auf die
faktische Aufhebung der Störerhaftung vielleicht die Möglichkeit, dass man
jetzt auch wieder ohne VPN seinen Uplink freigeben kann?
Das würde den Einstieg etwas entkomplizieren, da man dann direkt loslegen
kann und nicht auf manuelle Aktionen warten muss.
Viele Grüße,
Jan
[0]
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/09/2015-09-16-telemed
iengesetz.html
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