[Berlin-wireless] Änderung des Telemediengesetzes // Störerhaftung

Neels Hofmeyr neels
Do Sep 17 00:36:13 CEST 2015


On Wed, Sep 16, 2015 at 04:33:47PM +0200, Riemer-IT wrote:
> Betr. Störerhaftung.
> 
> Leider ändert sich für uns garnix!
> Zum einen ist es lediglich ein Gesetzentwurf, zum anderen enthält dieser die
> Passage:
> Zitat: 
> "Dafür muss er sein WLAN angemessen gegen den unberechtigten Zugriff sichern
> und die Zusicherung des Kunden einholen, dass der keine Rechtsverletzungen
> begehen werde."

Und "Anbieter von Hotspots" statt "Offenes WLAN". Alles gedacht für
kommerzielle Anbieter, die Kreditkarteninfos auf einer Splash Seite
sammeln bevor sie Netz geben oder anderweitig Leute mit Namen tracken.

Jemand meinte bei einem Treffen dass es u.U. bei Abmahnern schon reicht
wenn man sagt man sei Freifunker, dass die dann gleich abwinken und lieber
jemand anderes ausquetschen, eh es noch ne längere Verhandlung wird. Aber
keine Garantie, noch ist Störerhaftung Gesetz und Präzedenz.

~Neels

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