[Berlin-wireless] Erfahrung mit Abmahnung, zum Anwalt oder selbst ein Schreiben verfassen
Florian Beckmann
florianbeckmann at gmx.net
Mo Nov 28 16:18:10 CET 2016
Hi,
On Montag, 28. November 2016 15:29:03 CET Martin Mittelstädt wrote:
> Aber ich kann doch nichts Unterlassen, was ich garnicht gemacht habe. In
> dem Abmahngenerator wurde das so formuliert, ich habe es noch etwas
> umgeschrieben.
> "Da wir in einer von Tourismus geprägten Region leben und die Mobilfunk
> Netzabdeckung hier sehr schlecht ist, betreibe ich zudem ein offenes WLAN,
> das von jedermann in der näheren Umgebung genutzt werden kann. Daraus
> folgt, dass ich unter die Haftungsprivilegierung des § 8 TMG n. F. falle,
> also für etwaige Urheberrechtsverletzungen auch nicht als Störer auf
> Unterlassung in Anspruch genommen werden kann."
Ich bin kein Jurist. Weiss nur dass das mit gesundem Menschenverstand und
Logik nicht unbedingt zu tun hat. Hatte doch aber auch erwähnt es bedeutet
insb. dass Du sowas in Zukunft unterlässt und dass es kein
Schuldeinegeständnis ist, also nicht heisst dass Du es getan hast.
In allen Foren bzgl. dem Thema wird geraten diese mUE unbedingt abzugeben.
Damit sei man auf der sicheren Seite.
Bzgl. Haftungsprivilegierung bin ich aber auch nicht up-do-date. Da gabs ja
kürzliche eine Novelierung. Also, wenn der Generator das ausspuckt und Du alle
Bedingungen bzg. des Haftungsprivilegs erfüllst, bist Du vielleicht
tatsächlich fein raus.
Bezweifle nur, dass die Deine Privilegien Interessieren.
Du bist jetzt, wie tausende Andere, in deren Abmahnmühle geraten.
Will sagen, ich bezweifle, dass sie deshalb aufhören Dir Bettelbriefe zu
schicken.
> Am 28. November 2016 um 15:11 schrieb Florian Beckmann <
>
> florianbeckmann at gmx.net>:
> > Hi,
> >
> > unbedingt(!) eine modifizierte (!) Unterlassungerklärung (also nicht eine
> > vom
> > Abmahner beigefügte) hinschicken per Einschreiben mit Rückschein am besten
> > per
> > Gerichtsvollzieher bzw. Boten (ist glaub ich das einzig juristisch
> > Wasserdichte.... auch Einschreiben konnen ja leere Umschläge sein. Also
> > eiegntlich muss ein Zeuge dabei sein, wenn Du den Umschlag versiegelst).
> > Die
> > Vorlage für die mUE gibts im Internet. Das ist kein Schuldeingeständnis.
> > Heisst nur, dass Du versicherst, sowas in Zukunft zu unterlassen.
> >
> > http://www.abmahnwahn-dreipage.de/mod-ue/
> >
> >
> > Danach würde ich erstmal gar nichts machen. Alle Schreiben/Bettelbriefe
> > sammeln, aber nicht drauf reagieren.
> > Mit etwas Glück geben sie dann auf. Gehört zum Geschäftsmodell,... bist
> > dann
> > zuviel Aufwand. Kann sich so aber über Jahre hinziehen.
> >
> > Einen Anwalt würde ich erst einschalten wenn Du Nachricht vom Gericht
> > bekommen
> > hast. Da kommt dann zunächst ein Mahnbescheid, den Du aber auch nicht
> > zahlen
> > musst (nur wenn Du ein Verfahren vermeiden willst). Damit dann aber auf
> > jeden
> > Fall zum Anwalt!
> >
> > Viel Glück.
> >
> > On Montag, 28. November 2016 14:42:04 CET Martin Mittelstädt wrote:
> > > Danke für den Link. Den habe ich in 2 Stunden googeln nicht gefunden.
> > > Nur
> > > 1000 Angebote von Anwälten.
> > >
> > > Ich denke das bringt mich schonmal weiter. Ich werde das damit
> > > gefertigte
> > > Schreiben nutzen. Sollte dann nochmal was von der Kanzlei kommen, werde
> >
> > ich
> >
> > > aber einen Fachanwalt aufsuchen.
> > >
> > > Am 28. November 2016 um 14:20 schrieb Holger <gonzo.d at web.de>:
> > > > Hej Martin,
> > > >
> > > > Am 28.11.2016 um 13:53 schrieb Martin Mittelstädt:
> > > >> Würdet ihr mir zu einem Anwalt raten oder macht es
> > > >> Sinn sich als normal sterbliche nicht Jurist mit der Anwaltskanzlei
> > > >> auseinander zu setzen?
> > > >
> > > > Dafür wurde im August der
> > > > [1] Der Abmahnbeantworter <http://abmahnbeantworter.ccc.de/>
> > > > [2] FAQ des Abmahnbeantworters <http://abmahnbeantworter.ccc.
> >
> > de/faq.html>
> >
> > > > ins Leben gerufen.
> > > >
> > > > cheerio Holger
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