[Berlin-wireless] Erfahrung mit Abmahnung, zum Anwalt oder selbst ein Schreiben verfassen

Thomas Meier geomoenk at googlemail.com
Mo Nov 28 19:04:35 CET 2016


Am 28.11.2016 um 15:11 schrieb Florian Beckmann:
> unbedingt(!) eine modifizierte (!) Unterlassungerklärung (also nicht eine vom
> Abmahner beigefügte) hinschicken per Einschreiben mit Rückschein am besten per

Nein, Unterlassungserklärung wird überhaupt nicht abgegeben, im 
Gegenteil muss der Anwalt seine Forderung zurückziehen nachdem er 
eingesehen hat dass er zu Unrecht abgemahnt hat.

LG,

-moenk



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