[Berlin-wireless] VPN0x er lebe hoch
Christian Hammel
hammel at gmx.de
Do Apr 20 23:44:48 CEST 2017
Am 20.04.2017 um 07:59 schrieb a.schaal-osm:
> Hallo,
>
> volle Zustimmung erst einmal zum Weiterbetrieb.
> Die Rechtsform Stiftung halte ich hier aber für falsch.
Sehe ich auch so.
1.
Bräuchte man allerhand Stiftungskapital, um bei der Finanzmarktlage aus
den Anlageerträgen einen vpn-Betrieb zu finanzieren. Stiftungen
(zumindest in der Standardvariante) geben nur die Erträge aus, nicht
aber das Vermögen. Und auch wenn man eine Verbrauchsstiftung macht, ist
an dem Argument etwas dran, dass dann außer dem Finanzamt eine
Aufsichtsbehörde mehr zuständig ist, dass man Organe braucht, usw.
2.
Wenn der Förderverein vpn-Betrieb für eine Grauzone *der
Gemeinnützigkeit* hält (ob das so ist, mal dahingestellt), dann gälte
das für eine gemeinnützige Stiftung ganz genau so und für einen neuen
gemeinnützigen Verein ebenfalls. Wenn es nur eine Grauzone *der Satzung*
ist, könnte man das in eine Satzung eines Vereins, einer Stiftung,...
natürlich hineinschreiben.
Weiß jemand, worin die Grauzone genau besteht?
3.
Wenn vpn-Betrieb sich tatsächlich mit Gemeinnützigkeit nicht verträgt,
scheint mir eine Firma, am besten eine haftungsbeschränkte, eine relativ
klare Lösung.
Dann müsste man eben sammeln, um die für die Dienstleistung vpn zu
bezahlen oder von den Nutzern einen Beitrag erheben. Allerdings so groß,
dass einer davon leben kann, dürfte der Umsatz mit einem einzelnen vpn
vermutlich nicht sein.
Hat denn hier jemand sowieso eine UG oder so etwas ähnliches, die das
als Nebengeschäft machen könnte (und der dann eben den Stecker zieht,
wenn die Einnahmen nicht kommen)?
Ob bei dem bischen Umsatz der Aufwand für eine Genossenschaft in einem
sinnvollen Verhältnis zur Geschäftstätigkeit stehen würde, wage ich zu
bezweifeln.
4.
Kann man sammeln um bei einem vpn-Provider eine Art "Sammelanschluss" zu
kaufen (falls das überhaupt einer anbietet) und wer da der Kunde?
Christian
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