[Berlin-wireless] Zukunft VPN03x

erkner1.ffb at arcor.de erkner1.ffb at arcor.de
Mi Jun 14 06:09:25 CEST 2017


Coole Idee, bin gespannt. Lässt aber eine Frage offen:

Wie ermittelt ihr die Anfragen, die gekommen wären, wenn der Traffic nicht aus einem Vereins-VPN gekommen wäre?

Viele Grüße
hefrimu
Alias
Germany Angst?

Am 13. Juni 2017 22:45:03 MESZ schrieb Bastian <fly at d00m.org>:
German Angst strikes again...

Ich finde wir sollten mal eine Statistik erstellen:

Ab wie viel Freifunk-Traffic (in Petabyte) am eigenen Freifunk-Router
ist es wahrscheinlich eine Anfrage von Behörden zu erhalten. Dann
hochrechnen wie lange es mit dem Durchschnitts-Traffic am eigenen Router
dauert dieses Menge Traffic (in Petabyte) und damit die erste Anfrage zu
erhalten. Dazu noch welche Art von Anfrage wie häufig vorkommt.

Der Foerderverein und andere "Freifunk-Provider" sollten die nötigen
Daten dazu haben. Also VPN-Traffic pro Monat und Behörden-Anfragen pro
Jahr.

Idealerweise vergleichen wir das dann mit so Sachen wie Lotto-Spielen
und vom Blitz oder gar Meteor getroffen zu werden, damit es einfach
verständlich wird...

On 06/13/2017 10:26 PM, hefrimu wrote:
> Monic,
> 
> vielen Dank für deine ausführlichen Erklärungen. Ich bin gespannt auf
> die Aufzeichnung vom WCW
> 
> Nochmal zur Wahlfreiheit beim VPN:
> 
> Aus meiner Sicht wird von Freifunktern, die Ihren Internetanschluss
> teilen und von der eigenen Flatrate (deren Kosten sie sowieso
monatlich
> zu bezahlen haben)  nun indirekt verlangt, für einen (professionellen)
> VPN-Dienst zusätzliche Kosten zu tragen. Darunter wird meines
Erachtens
> die Bereitschaft nachlassen, einen Knoten zu betreiben. (Warum sollte
> ich für das "Verschenken" einer Leistung noch etwas zuzahlen, nur um
> durch das "Verschenken" selber in keinen eventuellen Gesetzeskonflikt
zu
> geraten?)
> 
> Hier fand ich die Lösung mit dem Berliner VPN einen guten Kompromiss.
> Wie gesagt - es war und ist ein Kompromiss.
> 
> Man könnte aber auch den Berliner VPN beibehalten und es den
> Knotenbetreibern trotzdem freistellen, ob sie diesen VPN, einen
anderen
> (kostenpflichtigen) oder gar keinen verwenden. Aber wie es aussieht
hat
> der Verein seine Entscheidung getroffen. Das muss man akzeptieren,
aber
> nicht unbedingt Hurra schreien. Ich will damit nur sagen, daß m. E.
der
> VPN einigen Freifunkern die Entscheidung erleichtert hat mitzumachen.
> Sicher hätte der eine oder andere ohne diese "gemeinnützige
Hilfskrücke"
> nicht mitgemacht. Was man nun nach dem Abschalten macht, wird jeder
> Knotenbetreiber für sich selber entscheiden (müssen). Die derzeitige
> Gesetzeslage halte ich für mein persönliches Empfinden noch nicht für
> ausreichend meinen Knoten ohne VPN zu betreiben. Ich bin gespannt, ob
> die 3. Novelle das verbessert.
> 
> Viele Grüße
> 
> hefrimu
> 
> 
> Am 13.06.2017 um 19:40 schrieb Monic Meisel:
>> Auch wenn es nicht so freundlich klingt … Gebe ich gerne folgende
>> Stichpunkte:
>>
>> - Das von dir skizzierte Angst-/Schreckensszenario ist im Freifunk
>> Kontext (über 15 Jahre, davon viele ohne VPN) noch nie eingetreten.
>> Sondern nur bei TorExits … da gibt es ein anderes Interesse der
>> Behörden. Darum empfehlen wir schon immer auch dies nicht zu
vermischen!
>> - Generell wird die Wahrscheinlichkeit von allen bislang dazu
>> konsultierten Juristen als extrem gering eingeschätzt.
>> - Seit der 2. TMG Novelle ist genau dieses Providerprivileg für WLAN
>> Betreiber klargestellt, das war ein erster wichtiger Schritt.
>>
>> - Die 3. Gesetzesnovelle zum TMG liegt zur Notifizierung bei der EU
>> (Stillhaltefrist um die Konformität mit EU Recht zu prüfen), wir
gehen
>> davon aus, diese noch vor der Wahl beschlossen zu sehen. Die
>> Störerhaftung im WLAN und das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte
werden
>> damit zerstört.
>>
>> Die viel und auch durch den Förderverein kritisierten Netzsperren,
>> sind dabei ggf. als Kompromiss-Kröte zu schlucken.
>>
http://freifunkstattangst.de/2017/03/10/stellungnahme-zum-entwurf-fuer-ein-3-gesetz-zur-aenderung-des-telemediengesetzes-3-tmgaendg/
>>
>>
>> Da diese so konstruiert sind, dass sie praktisch ebenfalls nicht
>> eintreten werden. (Kosten beim Rechteinhaber, nur im konkreten Fall,
>> erst zum Webseitenbetreiber, dann zum Hostprovider, erst dann zum
>> Accessprovider/WLAN-Anbieter (jeder einzelne Knoten) und wenn die
>> Firmware keine Blacklists supportet, ist es nicht zumutbar, zu
>> erwarten das eine Knotenbetreiber diese programmiert …)
>> Im Übrigen wäre im Falle der Befürchtungen hier ein AuslandsVPN
>> anzuraten …
>>
>> Dazu wünsche ich mir jetzt die Aufzeichung des Talks von Reto
(Richter
>> und Autor des Buches „WLAN und Recht") auf dem WCW herbei … diese
wird
>> gerade noch von cven aufbereitet.
>>
>> - Schliesslich verlangt ja keiner, dass Du keinen VPN haben darfst,
>> sondern nur das jede*r abwägen kann, weil alle Infos und eine
>> Wahlmöglichkeit sprich Einstellung in der Firmware vorhanden :)
>>
>> Dazu habe ich gerade auch einen Vorschlag auf der WLANnews gemacht …
>> nämlich genau die Varianten mit Vor-und Nachteilen zu sammeln und
>> übersichtlich zusammen gefasst darzustellen. Das würde dem Freifunk
>> Gedanken der Bildung gerecht … mal sehen, ob sich so komplexe und
>> unterschiedliche Bedürfnisse in eine Übersicht bringen lassen.
>>
>> BG Monic
>>
>>
>>
>> Am 13.06.2017 um 18:50 schrieb erkner1.ffb at arcor.de:
>>
>>> Hallo,
>>>
>>> zum Thema Aufgeklärtheit wünsche ich mir als Knotenbetreiber, der
>>> seinen Internetanschluss teilt, Informationen darüber, was passiert,
>>> wenn ich den Knoten ohne VPN betreibe und ein Nutzer über meinen
>>> Anschluss z.B. Kinderpornographie oder ähnlichen Sch... verbreitet,
>>> der strafbar ist.
>>> Ich bin Privatmensch, genieße also kein Providerprivileg. Wer
bekommt
>>> also dann Besuch von den Ermittlungsbehörden?
>>>
>>> Gibt es dazu Neues? Habe ich was nicht mitbekommen? Was meinte Monic
>>> mit dem 29.6.? Kann man hier in der Mailingliste zu dieser Frage
>>> aufgeklärt werden?
>>> Viele Grüße
>>> hefrimu
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