[Berlin-wireless] Zukunft Dachstandorte via b2social

Sven Roederer freifunk at it-solutions.geroedel.de
Do Jan 11 02:06:15 CET 2024


On Dienstag, 9. Januar 2024 11:06:49 CET Carsten Schiefner wrote:
> >>> P.S. in der "Chris-gueffroy" wird wohl morgen (Dienstag) damit
> >>> begonnen, das bisherige Freifunk-basierte Inhouse-WLAN der
> >>> Unterkunftsbewohner, durch einen LAF-partner (Hotsplots) umzubauen.
> >> 
> >> Warum eigentlich der Schwenk: weiß das jemand?
> > 
> > Ja, das LAF hat zum 1.10.2021 einen IT-Mann eingestellt, der die
> > Versorgung der Bewohner mit durchgehendem WLAN kommerzialisieren soll.
> > Und das sind die Auswirkungen.

Viele der Wlan-Anlagen in den Unterkünften wurden durch die Betreiber, in 
Kooperation mit dem b2Social oder auf anderen Wegen aufgebaut. Das LAF hat 
dabei verschiedenen Kosten übernommen und aus Notfalltöpfen für 
Flüchtlingswelle und Coronapandemie (Homeschooling, digitale Teilhabe) adhoc 
finanziert. Daher lief das i.d.R. ohne entsprechende Ausschreibung.
Ohne Ausschreibung darf es natürlich nix geben (EU- und D-Vorgaben) und 
deswegen gab es 4 Ausschreibungen mit der Bitte an Firmen "macht was mit 
WLAN". Somit sind dann alle vergaberechtlichen Regeln eingehalten und die 
Angestellten + Beamten des Amts sind abgesichert. Sinnhaftigkeit darin 
bestehende und funktionierende Anlagen zu überbauen sei dahingestellt und das 
Geld kommt ja aus den Steuertopf ...

> 
> "Kommerzialisieren" heißt (auch), dass die Bewohner dann einen Obolus
> entrichten müssen?

Nee, das ist nach den (mir) bekannten Unterlagen auch nicht geplant. Worst 
case ist wohl, dass sich die Bewohner einen Voucher beschaffen müssen und damit 
den Zugang freischalten. So kann man dann den Zugriff kontrollieren, eingrenzen 
(Bandbreite, Priorisierung, ...).
Ist bei den inspizierten Hotsplots-Anlagen aber nicht nötig, da reicht ein 
abnicken der AGB via Vorschaltseite. Die "Session" ist dann aber mehrere Tage 
gültig und auch an anderen Hotplots-standorten.


> > Dabei beruft er sich auch auf das pico-peering-agreement, punkt 3.
> 
> "3. No Warranty:
>      * There is no guaranteed level of service
>      * The service is provided "as is", with no warranty or liability of
> whatsoever kind
>      * The service can be scaled back or withdrawn at any time with no
> notice"
> 
> > Wir haben uns mal im b2social e.V. zusammengeschlossen, um einen
> > Wartungsgarantie geben zu können, wird bei Behörden unverzichtbar
> 
> Nachvollziehbar. Warum wird diese Garantie als Abdingung nicht akzeptiert?

Die Verwaltung schmeisst Geld auf einen Anbieter, brauch sich dann um nix 
weiter zu kümmern und kann bei Problemen immer erstmal auf den Anbieter 
zeigen.
Bei "no guarantee", "no warranty", "no liability" wären Probleme für's Amt 
nicht so einfach "abzuwälzen".





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