[Berlin-wireless] Nicht gut: Haftung des Anschlussinhabers

Ole Streicher wlan
Sa Jan 13 10:09:45 CET 2007


Hallo Reto,

Reto Mantz wrote:
> Gegen die Störerhaftung hilft das halt (leider) nicht. 

Ich denke, dass es hier letztlich vor Gericht um eine Abwägung gehen
würde: Der Betrieb des Freifunk-Netzes ist ja unser gutes Recht, es gibt
eine gewisse soziale und technische Kontrolle (Registrierungspflicht
usw.) und das gesetzliche Verbot (BDSG), mehr Daten zu speichern als
unbedingt nötig. Es wäre unverhältnismäßig, den Betrieb eines ganzen
Netzes zu verbieten, um einen Missbrauch auszuschließen.

Ähnlich ist es ja mit Internet-Providern: auch sie dürfen ja IP-Adressen
 bei Flatrate-Kunden nicht mehr speichern. d.h. bei eventuellen
Verstößen kann auch der gesetzestreue Provider nachträglich nicht mehr
ermitteln, wer wann welche IP-Adresse hatte. Trotzdem wäre es
unverhältnismäßig, dem Internet-Providerden den Betrieb seines
Zugangsnetzes zu verbieten oder ihn für den Missbrauch haftbar zu machen.

Diese Argumentation setzt aber eben voraus, dass das Freifunk-Netz als
allgemein akzeptiertes Recht und nicht als privaten Spleen einiger Nerds
verstanden wird. Jeder, der mitmacht, trägt zu diesem Verständnis mit
bei; deshalb ist eine gewisse "Standhaftigkeit" hier wichtig für alle,
eine zu große allgemeine Ängstlichkeit könnte dagegen ein für alle
negatives Faktum etablieren.

Soweit meine Meinung dazu als Physiker :-)

Ciao

Ole

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