[Berlin-wireless] Nicht gut: Haftung des Anschlussinhabers
Reto Mantz
rmantz
So Jan 14 13:58:21 CET 2007
Hi,
>> Wundert ihr euch da noch, dass die Leute zu FON rennen?
>>
>
> FON spielt dieses Problem schlicht und einfach herunter.
>
>
Ja, das Problem ist letztendlich genau das selbe. Der Funknetzbetreiber
ist nur von daher in einer vorteilhafteren Position, als FON gespeichert
hat, wer da mitgenutzt hat (ergo leichtere Beweissituation). Aber die
Polizei bzw. der Brief des Anwalts kommt erstmal beim Knotenbetreiber
an. Daran ändert sich nichts, da der "Bösewicht" trotzdem unter der
IP-Adresse des Providers auftritt.
Ob einem das als Grund reicht, bei FON mitzumachen, muss tatsächlich
jeder selbst entscheiden. IMHO ist die Gefahr bei beiden gleich, also
sollte man entweder beides lassen, oder kann sich sehenden Auges frei
entscheiden.
Grüße
Reto
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