[Berlin-wireless] end of freifunk?

till klimpong
Do Feb 28 14:57:01 CET 2008


2008/2/28 Robert Schuster <theBohemian at gmx.net>:
> (...)
>  http://kaiserfive.blog.de/2008/02/26/olg-dusseldorf-entscheidet-wer-wlan-nich-3783987
>
>  Bei letzterem Link finde ich bemerkenswert (oder besser bedauerlich),
>  dass die dort Kommentierenden überwiegend davon ausgehen, dass jemand
>  sein WLAN versehentlich unverschlüsselt lässt. Für die sind wir u.a.
>  "Vollpfosten", weil wir keine stadtweite Verschlüsselung hin bekommen ...

Ich hab das Urteil noch nicht gelesen und die Diskussion dort nicht
wirklich verstanden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas
haltbar ist. Man denke an unzaehlige Cafes die alle WLAN kostenfrei
ihren Gaesten anbieten. Sind die auf einmal haftbar?

Wie verhaelt sich ein Urteil vom OLG ueberhaupt? Ist das automatisch
Referenz und Blauschein fuer andere Gerichte?

Gehen wir mal weg von Orten wo das WLAN einfach "offen" ist, hin zu
solchen wie Caras wo man einen Bon mit dem Kaffee bekommt. Gilt das
dann auch als "offen"? Einloggen kann ich mir nur mit der Nummer -
aber meinen Kaffee bezahl ich bar. Klingt fuer mich nach anonym. Oder,
z.B. - kann man nicht auch bei McCafe jeden Tag 30 Minuten fuer
umsonst "surfen". Ist das dann auch anonym?

Denn jemanden an Hand einer MAC-Adresse zu verfolgen halte ich fuer
wenig praktikabel, es sei denn Glueck ist im Spiel.

Vollpfosten bin ich wohl auch, da ich diverse FON-Hotspots laufen habe
- E-Mailadresse genuegt und schon hat man einen Zugang. Ist zwar nicht
so anonym wie "offen", aber auch nicht wirklich transparent.

Ich frag mich auch wie das Leute in einer WG machen - zum Beispiel
drei Personen - jeder mit eigenem Rechner. Wie stelle ich fest wer
denn nun etwas illegales getan hat? Handelsuebliche Router bieten ja
z.B. kein Radius um einzelne Sessions zu haben, Datenverkehr wird auch
nicht geloggt. Nach aussen hin kann es also jeder sein, der den Zugang
hat. Auch der Kumpel vom Kumpel, der mal mit Laptop da war. Usw..

Gefallen hat mir auch folgende Formulierung:
" ... zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen ..." - im Klartext,
ist das WEP (64bit, 128bit, ...?) oder zum Beispiel WPA? Was ist wenn
jemand in mein WLAN einbricht? Bin ich dann in der Bringpflicht und
muss beweisen, dass ich zum Zeitpunkt "X" auch wirklich eine
Verschluesselung hatte?

Fragen ueber Fragen. :-)

Gruss,
Till

P.S.
Hat jemand einen direkten Link zum Urteil? Hab den entweder uebersehen
oder nicht gefunden.




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