[Berlin-wireless] komische Liste - Gerichtsurteile
Daniel Paufler
dpaufler
So Mär 2 12:21:27 CET 2008
Hallo Michael
Michael Below wrote:
> ZB haben Gerichte das Einschalten von WPA-Verschlüsselung als
> ausreichend betrachtet, was eine einigermaßen einfach einzurichtende,
> bedingt wirksame Verschlüsselung ist: Hier wäre die Frage, ob der Filter
> in der FF-Firmware eine vergleichbare Hemmschwelle für
> Rechtsverletzungen darstellt (und man ggf. einen IT-Sachverständigen von
> der Wirksamkeit überzeugen kann).
Nun - Es sagt schon der Name Freifunk. Wir lassen unsere Netze
*wissentlich* offen, damit sie von anderen benutzt werden können. Das
ist nicht illegal und imo bei keinem der Gerichtsurteile war das
*wissentilch offen lassen* die Basis.
Wir sollten uns imo nicht an "ich habe mein priv. LAN nicht
gesichert"-Diskussionen beteiligen, weil wir *wissentlich* nicht
verschlüsseln wollen. Ist so ähnlich wie mit dem Auto und dem
abschließen ...
> Der sicherste Weg ist es natürlich, keinen Uplink zur Verfügung zu
> stellen. Für mich persönlich halte ich es aber für ein kalkulierbares
> Risiko -- da ist aber auch eine Menge Vertrauen in die FF-Software mit
> dabei.
Der Node-Betreiber, welcher hier Probleme hat, kann verschiedene
Techniken anwenden, um nicht _allen_ das Internet anzubieten. Hier ist
noch Enduser-Tauglichkeit-Arbeit von Nöten - aber Ansätze sind da. [1]
Grüße
Daniel
[1] http://wiki.freifunk.net/FAQ_Rechtliches - letzer Absatz
--
Dipl. Inf. (FH) Daniel Paufler
Angewandte Informatik - Computer Aided Facility Management
-------------- nächster Teil --------------
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