[Berlin-wireless] komische Liste - Gerichtsurteile
Michael Below
mbelow
So Mär 2 13:34:39 CET 2008
Hi Daniel,
Daniel Paufler schrieb:
> Nun - Es sagt schon der Name Freifunk. Wir lassen unsere Netze
> *wissentlich* offen, damit sie von anderen benutzt werden können. Das
> ist nicht illegal und imo bei keinem der Gerichtsurteile war das
> *wissentilch offen lassen* die Basis.
Das kann schon sein. Aber es ändert nichts, jedenfalls nicht zu unseren
Gunsten. Um wieder zu meinem Beispiel zurückzukommen: Der
Hauseigentümer, der wissentlich den Gehweg nicht von Schnee räumen lässt
ist, wenn jemand stürzt, nicht besser dran als derjenige, der es
fahrlässig nicht tut. Daran ändert sich auch nichts, wenn man dafür
politische, wissenschaftliche oder religiöse Gründe hat (Naturschutz,
Verehrung des Wettergottes, Sturzforschung...)
Die Frage ist eher, ob man nicht das Nötige gegen Rechtsverletzungen tun
kann & trotzdem Freifunk betreiben. Das Problem ist ja nicht, dass
Dritte über Freifunk irgendwie ins Netz kommen, sondern konkret dass sie
Tauschbörsen benutzen können, und dagegen gibt es einen Filter im
Gateway-Paket, auf dessen Wirksamkeit zB ich mich verlasse.
> Der Node-Betreiber, welcher hier Probleme hat, kann verschiedene
> Techniken anwenden, um nicht _allen_ das Internet anzubieten. Hier ist
> noch Enduser-Tauglichkeit-Arbeit von Nöten - aber Ansätze sind da. [1]
> [1] http://wiki.freifunk.net/FAQ_Rechtliches - letzer Absatz
Die Weblinks habe ich jetzt nicht alle nachverfolgt -- oder welchen
letzten Absatz meinst Du? Den über Relakks?
Ciao
Michael
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