[Berlin-wireless] komische Liste - Gerichtsurteile

Michael Below mbelow
So Mär 2 16:55:17 CET 2008


Hallo Daniel & Daniel,

Daniel Paufler schrieb:

> @Michael: Das mit dem Geweg ist imo schon eine verankerte Pflicht, wenn
> du Hauseigentümer bist. Also "illegal" wenn du den Weg nicht räumst. Imo
> gibt es keine Pflicht, sein WLAN abzusichern, d.h. offenes WLAN ist
> nicht illegal. Die mit offenen WLAN verbundenden Pflichten sind in der
> Klärung - siehe Gerichte - aber verschlüsseln müssen gehört imo nicht dazu.

Du hast natürlich recht: Das Beispiel mit dem Gehweg habe ich gebracht,
weil das ein bekannter, ausgeurteilter Fall ist, die Reichweite der
Störerhaftung bei Internet-Zugängen ist dagegen noch im Klärungsprozess.
Von der grundsätzlichen Struktur her sind die Fälle aber vergleichbar.
Es sind sich wohl alle Gerichte einig, dass Störerhaftung grundsätzlich
auch bei Internet-Zugängen anwendbar ist, es ist nur die Frage, wie weit
die Verpflichtungen reichen.

Und nein, ich habe nichts von Verschlüsselung geschrieben... Man muss
halt irgendwie Vorsorge treffen, dass der Zugang nicht für Illegales
gebraucht wird, darum schreibe ich hier ständig was von Filtern.

> Das mit dem Provider-Argument zielt imo in die Richtung, dass Freifunk
> das nicht "aus Versehen" macht, sondern vorsätzlich. Die verklagten
> Privatpersonen hatte imo das WLAN aus Versehen offen. Wir wollen die
> Nutzung - imo ist das der kleine große Unterschied.

Das sit dann aber nicht der Unterschied zwischen Vorsatz und
Fahrlässigkeit, sondern die Frage, wer Diensteanbieter nach TMG ist. Ich
habe ja schon geschrieben, dass das Argument, Provider, also
Diensteanbieter zu sein, nicht besonders sicher ist... (@Daniel N.:
Liest hier eigentlich niemand die Sachen, bevor er schreibt?)

Ciao
  Michael




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