[Berlin-wireless] Das Ende von Fon?
Norman Steinbach
norm
Mi Jul 8 23:47:06 CEST 2009
h3 wrote:
> Freifunk unterläuft diese "unternehmerische Erfahrung" auch, und zwar
> weit effektiver als Fon das je könnte.
Und Du meinst, Freifunk bleibt so eine Klage/Verurteilung nur deshalb
erspart, weil es (noch) zu wenig Nutzer hat, um den Providern
entsprechend aufzufallen?
> Weiter heißt es: "Vielmehr ist ihr [Fons] Geschäftsmodell objektiv
> darauf angelegt, gerade solche Inhaber von WLAN-fähigen
> Internetanschlüssen zur Öffnung ihres Internetzugangs (statt zu dem
> üblichen Kennwort-Schutz gegenüber Drittzugriffen) zu bewegen, die dazu
> einerseits ohne "G E" keinen Anlass hätten und die andererseits wegen
> einer Flatrate-Vereinbarung mit ihrem Provider keine Mehrkosten durch
> erhöhten Datenfluss befürchten müssen."
> Auch diese Zeilen kann man als Freifunker nicht gut finden. Auch
> Freifunker teilen Ihr Netz lieber, als dass sie es verriegeln!
Richtig, aber dabei geht es keinem Freifunker um wirtschaftliche
Interessen. Deshalb fällt das, was Freifunk macht, eher in den Bereich
der "privaten Mehrnutzung", also ebenso wie legales Filesharing (kein
Provider wird was dagegen sagen können, wenn ein Anschluss-Kunde
massenhaft Linux-iso's als .torrent-seed zur Verfügung stellt), oder der
Betrieb eines Webservers, von dem sich die User private Urlaubsvideos
herunterladen können etc...
> Da es ausschließlich um Wettbewerbsrecht geht, kann man natürlich der
> Ansicht sein, das alles habe mit Freifunk nichts zu tun. Wenn ich mir
> aber die Argumentation der Richter gegen Fon anschaue, dann meine ich,
> dass viele der Argumente auch gegen Freifunk gerichtet werden könnten.
> Insofern hätte ich mir eine andere Argumentation gewünscht.
IMHO ist diese Argumentation seitens der Richter nur auf Grund des
kommerziellen Charakters von Fon haltbar. Wäre Fon ein
nicht-kommerzielles Projekt so wie es Freifunk ist, wäre der
"Konkurrenz-Gedanke" so gar nicht mehr vertretbar. Und wenn es zu einem
vergleichbaren Urteil gegen Freifunker kommen würde, wäre der mediale
Rummel vermutlich groß (wieder sowas, was im Netz beginnt, und dann in
die Medien "nach außen" getragen werden würde), denn letztlich würde das
bedeuten, dass ein Provider seinen Kunden vorschreiben könnte, welche
legale Nutzung der Leitung "erlaubt" ist, und welche nicht. Das ist zwar
heute schon so, dass es Provider mit entsprechenden AGBs gibt, aber
diese wurden AFAIK noch von keinem Gericht auf "Bestandhaftigkeit" vor
dem Gesetz geprüft. Könnte also darauf hinauslaufen, dass ein solcher
Provider seine Leistung nicht mehr mit "Internetzugang" bewerben dürfte ;-)
Viele Grüße,
Norm at n
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