[Berlin-wireless] Das Ende von Fon?

Stefan / Keksdosenmann autoverkauf
Mi Jul 8 23:55:25 CEST 2009


Vielleicht ist es gar nicht so schlecht, dieses urteil, dann gibt es  
wieder eine chance für nieschen-provider, die genau sowas erlauben


keks.

Am 08.07.2009 um 23:47 schrieb Norman Steinbach:

> h3 wrote:
>> Freifunk unterläuft diese "unternehmerische Erfahrung" auch, und  
>> zwar weit effektiver als Fon das je könnte.
> Und Du meinst, Freifunk bleibt so eine Klage/Verurteilung nur  
> deshalb erspart, weil es (noch) zu wenig Nutzer hat, um den  
> Providern entsprechend aufzufallen?
>
>> Weiter heißt es: "Vielmehr ist ihr [Fons] Geschäftsmodell objektiv  
>> darauf angelegt, gerade solche Inhaber von WLAN-fähigen  
>> Internetanschlüssen zur Öffnung ihres Internetzugangs (statt zu dem  
>> üblichen Kennwort-Schutz gegenüber Drittzugriffen) zu bewegen, die  
>> dazu einerseits ohne "G E" keinen Anlass hätten und die  
>> andererseits wegen einer Flatrate-Vereinbarung mit ihrem Provider  
>> keine Mehrkosten durch erhöhten Datenfluss befürchten müssen."
>> Auch diese Zeilen kann man als Freifunker nicht gut finden. Auch  
>> Freifunker teilen Ihr Netz lieber, als dass sie es verriegeln!
> Richtig, aber dabei geht es keinem Freifunker um wirtschaftliche  
> Interessen. Deshalb fällt das, was Freifunk macht, eher in den  
> Bereich der "privaten Mehrnutzung", also ebenso wie legales  
> Filesharing (kein Provider wird was dagegen sagen können, wenn ein  
> Anschluss-Kunde massenhaft Linux-iso's als .torrent-seed zur  
> Verfügung stellt), oder der Betrieb eines Webservers, von dem sich  
> die User private Urlaubsvideos herunterladen können etc...
>
>> Da es ausschließlich um Wettbewerbsrecht geht, kann man natürlich  
>> der Ansicht sein, das alles habe mit Freifunk nichts zu tun. Wenn  
>> ich mir aber die Argumentation der Richter gegen Fon anschaue, dann  
>> meine ich, dass viele der Argumente auch gegen Freifunk gerichtet  
>> werden könnten. Insofern hätte ich mir eine andere Argumentation  
>> gewünscht.
> IMHO ist diese Argumentation seitens der Richter nur auf Grund des  
> kommerziellen Charakters von Fon haltbar. Wäre Fon ein nicht- 
> kommerzielles Projekt so wie es Freifunk ist, wäre der "Konkurrenz- 
> Gedanke" so gar nicht mehr vertretbar. Und wenn es zu einem  
> vergleichbaren Urteil gegen Freifunker kommen würde, wäre der  
> mediale Rummel vermutlich groß (wieder sowas, was im Netz beginnt,  
> und dann in die Medien "nach außen" getragen werden würde), denn  
> letztlich würde das bedeuten, dass ein Provider seinen Kunden  
> vorschreiben könnte, welche legale Nutzung der Leitung "erlaubt"  
> ist, und welche nicht. Das ist zwar heute schon so, dass es Provider  
> mit entsprechenden AGBs gibt, aber diese wurden AFAIK noch von  
> keinem Gericht auf "Bestandhaftigkeit" vor dem Gesetz geprüft.  
> Könnte also darauf hinauslaufen, dass ein solcher Provider seine  
> Leistung nicht mehr mit "Internetzugang" bewerben dürfte ;-)
>
> Viele Grüße,
>
> Norm at n
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