[Berlin-wireless] aus gegebenem Anlass: Kurzvortrag Stoererhaftung heute 21:30

Michael Below mbelow
Di Sep 15 13:07:17 CEST 2009


Am Mo 14 Sep 2009 21:17:57 CEST
schrieb "Bernd Adam" <ba10117 at yahoo.de>:

> Am 14.09.2009, 11:16 Uhr, schrieb <charlie at vorsicht-bissig.de>:
> 
> > Gestern um 18:09 Uhr schrieb Michael Below <mbelow at antithese.de>:
> >> Bernd Adam schrieb:
> >>> (blabla)
> >> Darauf kommt es nicht an.
> >
> > Sondern?
> >> Imho kommt es darauf sogar _sehr_ an. Aber erhelle uns doch mal,
> >> worauf
> > es
> > Deiner Ansicht nach dann ankommt. Oder vielmehr, worauf kommt es
> > nach der derzeitigen Gesetzeslage denn an?
> 
> Offenbar kann das keiner, oder es traut sich keiner. Wenn sich alles
> nur auf das übliche juristische Wenn und Aber reduzieren läßt, dann
> ist ein offenes Gateway klar existenzbedrohend. Man kann keinem dazu
> raten, sofern er nicht sein Leben der Freifunk-Idee widmen will.

Die Voraussetzungen für eine Störerhaftung sind relativ simpel. Wer
eine Gefahrenquelle betreibt ist dafür zuständig, dass alle
notwendigen, zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um zu
verhindern, dass die Gefahr sich realisiert. Das kann eine
Müllverbrennungsanlage sein, die Dreck in die Nachbarschaft pustet,
oder ein offenes WLAN, über das Urheberrechte verletzt werden.

Wenn die Urheberrechtsverletzung dann eingetreten ist kommt es nicht
darauf an, ob sie evtl. auch auf anderem Wege hätte geschehen können,
sondern darauf, ob der jeweilige Betreiber alles zumutbare getan hat um
dieses konkrete Ereignis zu verhindern.

Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit kann man dann darüber streiten,
ob es genügt, zB einen Tauschbörsenfilter einzuschalten, wie es ihn ja
für Freifunk gibt. Ich denke da spricht einiges dafür, das hängt aber
auch davon ab, wie schwer der zu umgehen ist.

Die Beweislage ist ein anderer Ansatzpunkt, an dem man eine
Abmahnung anzweifeln kann, aber das wird auch gerne überschätzt
-- es reicht ja der Nachweis, dass die IP zu dem Zeitpunkt
eurem DSL-Anschluss zugeordnet war, wer genau den Anschluss
dann benutzt hat ist nicht relevant.

Zu der Frage nach mutigen Anwälten: Ich kann euch ggf. gerne vertreten,
und ich habe auch kein Problem damit, mich mit Anwälten der
Musikindustrie o.ä. zu streiten, das habe ich schon einige Male getan.
Aber ich gewinne gerne, von daher sehe ich dieses Vertrauen auf Eier
und gesundes Volksempfinden von Charlie & Co. eher skeptisch. 
 
Ciao
  Michael

-- 
Michael Below
Rechtsanwalt
www.judiz.de





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