Hallo Christophe! Am Freitag, den 06.08.2010, 09:57 +0200 schrieb Christophe: > > Eigentlich sollte die Frage, ob für FF-Betreiber die Störerhaftung gilt > inzwischen geklärt sein, oder? Oh nein - gerade das Gegenteil ist richtig. Bezüglich FF ist weiterhin rechtlich nichts verlässlich geklärt. Das Listenarchiv und google sind deine Freunde ;) LG Hugo..