[Berlin-wireless] Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle

Sven-Ola Tücke sven-ola
Mi Mai 12 10:33:04 CEST 2010


Mmh. 100 Euro max. klingt ja erstma prima. Die spannende Frage gilt dem 
Unterlassungsanspruch eines Abmahnenden. Darf der verlangen, dass man das WLAN 
zumacht oder darf der verlangen dann man den Song "Wilde-Anwaltsfantasie.mp3" 
nicht mehr weiterverteilt...

// Sven-Ola

Am Mittwoch, 12. Mai 2010 09:48:54 schrieb cven:
> hi
> hier das Urteil vom BGH, das Original findest du hier
> 
> http://bit.ly/doRxin
> 
> macht euch erstmal selber einen Reim darauf was das für uns bedeutet...
> ... weil wir ja vorsätzlich keine "Sicherungsmaßnahmen" einbauen...
> lg
> 	cven
> p.s.
> ja, wir werden auf dem wcw10 darüber reden, ich probiere gerade noch ein
> paar Experten zu erreichen





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