[Berlin-wireless] Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle
cven
cven
Mi Mai 12 10:53:14 CEST 2010
Sven-Ola Tücke wrote:
> Mmh. 100 Euro max. klingt ja erstma prima. Die spannende Frage gilt dem
> Unterlassungsanspruch eines Abmahnenden. Darf der verlangen, dass man das WLAN
> zumacht oder darf der verlangen dann man den Song "Wilde-Anwaltsfantasie.mp3"
> nicht mehr weiterverteilt...
>
> // Sven-Ola
>
Ich denke wenn das richtige Urteil vorliegt, kann das bewertet werden.
So wie ich das lese, hat die Abwahnindustrie ein kleinen Dämpfer erhalten
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,694452,00.html
schreibt z.Z. folgendes...
...Auch viele Privatleute lassen ihre Netzwerke bewusst offen und machen
sich beispielsweise im Freifunk-Netzwerk zu kostenlosen
Zugangsprovidern. Gerade für die Freifunk-Bewegung hat das BGH-Urteil
gravierende Auswirkungen....
....Ob Netzwerke wie das Freifunknetz, Hotspots bei Burger-Bratern und
Kaffee-Röstern in Deutschland dennoch weiter betrieben werden könnten,
darf man bezweifeln: Um sich abzusichern, müsste der Anbieter eine
Anmeldeprozedur einführen, in deren Verlauf sich der Gast identifizieren
und ausweisen müsste....
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