[Berlin-wireless] Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle

cven cven
Mi Mai 12 10:53:14 CEST 2010


Sven-Ola Tücke wrote:
> Mmh. 100 Euro max. klingt ja erstma prima. Die spannende Frage gilt dem 
> Unterlassungsanspruch eines Abmahnenden. Darf der verlangen, dass man das WLAN 
> zumacht oder darf der verlangen dann man den Song "Wilde-Anwaltsfantasie.mp3" 
> nicht mehr weiterverteilt...
> 
> // Sven-Ola
> 

Ich denke wenn das richtige Urteil vorliegt, kann das bewertet werden.
So wie ich das lese, hat die  Abwahnindustrie ein kleinen Dämpfer erhalten

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,694452,00.html 
schreibt z.Z. folgendes...


...Auch viele Privatleute lassen ihre Netzwerke bewusst offen und machen 
sich beispielsweise im Freifunk-Netzwerk zu kostenlosen 
Zugangsprovidern. Gerade für die Freifunk-Bewegung hat das BGH-Urteil 
gravierende Auswirkungen....

....Ob Netzwerke wie das Freifunknetz, Hotspots bei Burger-Bratern und 
Kaffee-Röstern in Deutschland dennoch weiter betrieben werden könnten, 
darf man bezweifeln: Um sich abzusichern, müsste der Anbieter eine 
Anmeldeprozedur einführen, in deren Verlauf sich der Gast identifizieren 
und ausweisen müsste....





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