[Berlin-wireless] Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle
Daniel Nitzpon
nitzpon
Mi Mai 12 19:04:41 CEST 2010
cven schrieb:
> Sven-Ola Tücke wrote:
>> Mmh. 100 Euro max. klingt ja erstma prima. Die spannende Frage gilt
>> dem Unterlassungsanspruch eines Abmahnenden. Darf der verlangen, dass
>> man das WLAN zumacht oder darf der verlangen dann man den Song
>> "Wilde-Anwaltsfantasie.mp3" nicht mehr weiterverteilt...
>>
>
> ....Ob Netzwerke wie das Freifunknetz, Hotspots bei Burger-Bratern und
> Kaffee-Röstern in Deutschland dennoch weiter betrieben werden könnten,
> darf man bezweifeln: Um sich abzusichern, müsste der Anbieter eine
> Anmeldeprozedur einführen, in deren Verlauf sich der Gast identifizieren
> und ausweisen müsste....
>
ich vermute, das heißt für uns gar nix. weder die deckelung auf 100,-
(wegen des absatzes zur haftung als gehilfe), noch dass wir überhaupt
für irgendwas haften (wegen nichtabwägung gegen das interesse an einem
öffentlichen zugang).
aber erstmal die urteilsbegründug abwarten.......
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