[Berlin-wireless] Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle

Bernd Adam ba10117
Mi Mai 12 17:41:28 CEST 2010


--- Sven-Ola Tücke <sven-ola at gmx.de> schrieb am Mi, 12.5.2010:

> Von: Sven-Ola Tücke <sven-ola at gmx.de>
> Betreff: Re: [Berlin-wireless] Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle
> An: "wirelesslan in Berlin" <berlin at berlin.freifunk.net>
> Datum: Mittwoch, 12. Mai, 2010 10:33 Uhr
> Mmh. 100 Euro max. klingt ja erstma
> prima. Die spannende Frage gilt dem 
> Unterlassungsanspruch eines Abmahnenden. Darf der
> verlangen, dass man das WLAN 
> zumacht oder darf der verlangen dann man den Song
> "Wilde-Anwaltsfantasie.mp3" 
> nicht mehr weiterverteilt...

Selbstverständlich mußt Du es dichtmachen - und maximal 100,- zahlen. Das Geld ist also völlig zweitranging. Denn die Arbeit, es aufzusetzen, ist rechnerisch viel teurer, selbst wenn Du sie mit Bierflaschensammeln kalkulierst.

Hatten wir ja eigentlich neulich zum Rechts-Abend in der cbase erschöpfend geklärt ... dachte ich.










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