[Berlin-wireless] Zeit-Online: Interview mit Jürgen anlässlich des BGH-Urteils

Juergen Neumann j.neumann
Fr Mai 14 11:31:31 CEST 2010


Hallo Hendrik et al,

> Was mich irritiert, ist die Analogie zum Autobesitz. Jürgen wird wie
> folgt zitiert:
> 
> "Es gibt keine Halterhaftung für Autobesitzer, da Handlungen 
> im Verkehr
> schnell tödliche Auswirkungen haben können. Hier passiert das gleiche:
> Der Inhaber eines WLAN wird in Mithaftung genommen für das, was andere
> damit machen."
> 
> Diese Sätze widersprechen sich nicht nur selbst, sie sind 
> meines Wissens
> auch insofern falsch, als dass es sehr wohl eine Halterhaftung gibt,
> Autofahrer sind verpflichtet, ihr Fahrzeug zu sichern.[1] Wir brauchen
> bessere Vergleiche/Argumente ;-)

Richtig, hier ist dem Journalisten ein Tippfehler unterlaufen und er hat das Zitat aus dem Kontext genommen.

Hier das Zitat aus der Orignal-Mail:

> Neumann: Es hat in jedem Fall eine Bedeutung ­ denn diese rechtliche
> Konstruktion der Störerhaftung hat damit einen Etappensieg 
> erreicht. Zum Vergleich, auch im Straßenverkehr gibt es eine Halterhaftung für
> Autobesitzer, da Handlungen im Verkehr schnell tödliche 
> Auswirkungen haben können. Hier passiert das gleiche: Der Inhaber eines WLAN 
> wird in Mithaftung genommen für das, was andere damit machen. Das einzige, was 
> er tut, ist sein Auto nicht abzuschließen, um es bildlich zu sagen. Doch die 
> Schwere der Tat rechtfertigt das nicht, finde ich. Da wird blind der 
> Musikindustrie gefolgt. Das ist unerhört. Es wird die Freiheit der Vielen 
> eingeschränkt für ein Geschäftsmodell einiger weniger.

Mir war im Interview wichtig zu sagen, dass die Konstruktion der Halterhaftung aus dem Bereich des Strassenverkehrs eben genau NICHT auf das Thema offenes WLAN zu übertragen ist, da die Schwere der Tat eine solche Konstruktion NICHT rechtfertigt.

Ich werde veruchen, dass noch einmal klarstellen zu lassen.

LG

Juergen





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