[Berlin-wireless] Zeit-Online: Interview mit Jürgen anlässlich des BGH-Urteils
Juergen Neumann
j.neumann
Fr Mai 14 12:58:18 CEST 2010
Kurzer Hinweis:
... der Fehler wurde mittlerweile auf der Seite korrigiert.
http://www.zeit.de/digital/internet/2010-05/bgh-wlan-freifunk?page=2
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> Hendrik schrieb auf [Berlin-wireless]:
> > Was mich irritiert, ist die Analogie zum Autobesitz. Jürgen wird wie
> > folgt zitiert:
> >
> > "Es gibt keine Halterhaftung für Autobesitzer, da Handlungen
> > im Verkehr schnell tödliche Auswirkungen haben können. Hier
> > passiert das gleiche: Der Inhaber eines WLAN wird in Mithaftung
> > genommen für das, was andere damit machen."
> >
> > Diese Sätze widersprechen sich nicht nur selbst, sie sind
> > meines Wissens auch insofern falsch, als dass es sehr wohl
> > eine Halterhaftung gibt, Autofahrer sind verpflichtet, ihr
> > Fahrzeug zu sichern.[1]
> > Wir brauchen bessere Vergleiche/Argumente ;-)
>
> Richtig, hier ist dem Journalisten ein Tippfehler unterlaufen
> und er hat das Zitat aus dem Kontext genommen.
>
> Hier das Zitat aus der Orignal-Mail:
>
> > Neumann: Es hat in jedem Fall eine Bedeutung denn diese rechtliche
> > Konstruktion der Störerhaftung hat damit einen Etappensieg
> > erreicht. Zum Vergleich, auch im Straßenverkehr gibt es
> > eine Halterhaftung für Autobesitzer, da Handlungen im Verkehr
> > schnell tödliche Auswirkungen haben können.
> > Hier passiert das gleiche: Der Inhaber eines WLAN wird in Mithaftung
> > genommen für das, was andere damit machen. Das einzige, was er tut,
> > ist sein Auto nicht abzuschließen, um es bildlich zu sagen. Doch die
> > Schwere der Tat rechtfertigt das nicht, finde ich. Da wird
> > blind der Musikindustrie gefolgt. Das ist unerhört. Es wird die
> > Freiheit der Vielen eingeschränkt für ein Geschäftsmodell einiger
> > weniger.
>
> Mir war im Interview wichtig zu sagen, dass die Konstruktion
> der Halterhaftung aus dem Bereich des Strassenverkehrs eben
> genau NICHT auf das Thema offenes WLAN zu übertragen ist, da
> die Schwere der Tat eine solche Konstruktion NICHT rechtfertigt.
>
> Ich werde veruchen, dass noch einmal klarstellen zu lassen.
>
> LG
>
> Juergen
>
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